Der Deutsch-Rapper Shindy bleibt trotz Haftbefehls vorerst auf freiem Fuß. Dem 28-Jährigen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Stuttgart - Am Donnerstag hat Amtsrichterin Cher Borst Haftbefehl gegen den bekannten Deutsch-Rapper Shindy, bürgerlich Michael S., aus Bietigheim-Bissingen erlassen. Der 28-jährige Kumpel des Berliner Rappers Bushido war zum zweiten Mal nicht vor dem Amtsgericht Stuttgart erschienen. Dort steht ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Shindy an. Doch der Musiker bleibt vorerst auf freiem Fuß.

 

„Mein Mandant hatte keine Kenntnis von dem Gerichtstermin“, sagt die Stuttgarter Strafverteidigerin Martina Kohler. Die Ladung sei zwar vorschriftsmäßig an Shindy herausgegangen, sei aber irgendwie nicht bei dem Musiker gelandet. Sie werde Kontakt mit der Richterin aufnehmen und darum bitten, dass der Haftbefehl nicht vollstreckt wird, so Kohler – vielleicht gegen eine Kaution. „Mein Mandant ist kooperativ“, sagt die Anwältin. Die Ludwigsburger Polizei bestätigt, abwarten zu wollen, bis vom Amtsgericht weitere Maßgaben kommen.

Shindy wird vorgeworfen, er habe am 1. Januar 2016 am Rotebühlplatz in Stuttgart zwei Männer zusammengeprügelt. Grund dafür sei der Streit um ein Taxi gewesen, mit dem die Opfer, darunter ein Polizist in zivil, nach einer Silvesterfeier nach Hause fahren wollten.

Wo sich Shindy derzeit aufhält, ist unklar. Am Donnerstagabend soll er noch zu Hause gewesen sein. Einem Journalisten, der ihn nach dem Grund seines Fernbleibens bei Gericht befragen wollte, soll er Prügel angedroht haben. Ein neuer Termin für den Prozess gegen den Deutsch-Rapper steht noch nicht fest.