Ein Mann lebt seine Sexfantasien an betäubten Frauen aus und hält alles auf Video fest. Der Fall erschreckt selbst einen erfahrenen Richter.

Erfurt - Ein 57-Jähriger verging sich sexuell an wehrlosen Frauen und muss dafür neun Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt sprach den Mann am Mittwoch in fünf Fällen schuldig, seine beiden Ex-Partnerinnen und die jugendliche Freundin seines Sohnes im bewusstlosen Zustand missbraucht und diese dabei gefilmt zu haben. Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel ordnete am Mittwoch außerdem die anschließende Sicherungsverwahrung an, da der Mann weiter als gefährlich einzustufen sei. Der Missbrauch der beiden Frauen ereignete sich bereits zwischen 2001 und 2004, der des Mädchens im Jahr 2013.

 

Zu dem Prozess gegen den einschlägig vorbestraften Mann kam es nach Ermittlungen der Jenaer „Soko Altfälle“. Die Ermittler hatten den 57-Jährigen zunächst als einen von zwei Tatverdächtigen in dem 23 Jahre alten Mordfall Ramona im Visier. Der Mordverdacht erhärtete sich zwar nicht, aber die Beamten fanden bei Durchsuchungen im vergangenen Jahr Videokassetten, auf denen der Angeklagte beim Sex mit den wehrlosen Frauen zu sehen ist.

Kammer muss Videos anschauen

Die Videos, die die Kammer habe anschauen müssen, seien ein „hartes Brot“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. Er sprach von „heftigen sexuellen Handlungen“. „Ihre Akte hat auch mir als erfahrenem Vorsitzenden einen Schreck eingejagt; die Hauptverhandlung hat nur begrenzt etwas daran geändert“, sagte Pröbstel zu dem Angeklagten.

Der Mann, der ganz in schwarz gekleidet sein Gesicht mit einer Lederjacke über dem Kopf vor den Fotografen versteckte, hatte während des Prozesses den sexuellen Missbrauch gestanden. Er leugnete jedoch, seine Opfer betäubt zu haben. Die Frauen sollen Drogen und Alkohol genommen haben. Der Angeklagte erklärte zudem, sich kastrieren lassen zu wollen. Pröbstel sagte zu dem Angeklagten: Sexualität fängt im Kopf an. Sie werden ihre Fantasien kaum losbekommen.“ Es sei derzeit nicht auszuschließen, dass so etwas noch einmal passiere.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine sechseinhalbjährige Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.