Weil sie ihre Kinder zu Einbrüchen angestiftet haben, müssen die Eltern ins Gefängnis.

Stuttgart - Weil sie ihre eigenen minderjährigen Kinder angestiftet haben, Einbrüche in Wohnungen und Geschäfte zu begehen, müssen drei Angeklagte ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte am Dienstag einen 43 Jahre alten Mann wegen schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Seine 44 Jahre alte Ehefrau erhielt drei Jahre und vier Monate. Ein 34-Jähriger wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sie hatten ihre Taten gestanden.

 

Der Diebstahl sei nicht von den Verurteilten begangen worden, sondern von deren nicht strafmündigen Kindern und sollte dem Lebensunterhalt dienen, betonte die Richterin im Urteil.

Im Prozess wurde die abgestimmte Vorgehensweise der Familie deutlich: Die Kinder spähten die Wohnungen aus. Mithilfe von Nachbarn stellten sie sicher, ob die Opfer zu Hause sind. Dann verschafften sie sich mit Brechstangen Zutritt zu den Wohnungen.

Bei ihren Raubzügen unter anderem in Stutensee (Kreis Karlsruhe), Heidelberg und Frankfurt stahlen die Kinder Schmuck und Geld im Wert von mehreren Tausend Euro. Die Familie war Mitte September 2010 aus Frankreich nach Deutschland eingereist, Mitte November 2010 wurden die Angeklagten festgenommen. „Die enorme Tatdichte und der Eingriff in die Entwicklung der Kinder“ wiege schwer, sagte die Richterin.