Baden-Württemberg will die Haftungsregeln für E-Scooter verschärfen. Künftig sollen auch die Halter für einen Schaden aufkommen müssen – denn die elektrischen Roller sind an vielen Unfällen beteiligt.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Für die einen sind E-Roller die ultimative Art der Fortbewegung, für die anderen ein Ärgernis – gerade dann, wenn sie im Weg herum liegen. Für viele Juristen sind E-Roller ein Fremdkörper im Straßenverkehrsrecht, vor allem dann, wenn es um die Haftung bei Unfällen geht. Anders als die Halter von Autos haften die Halter von E-Rollern nicht automatisch für einen Schaden. Das will Baden-Württemberg nun ändern.