Der Angeklagte im Halle-Prozess spricht teilweise über die Tatvorwürfe. Die Tötung einer 40-jährigen Passantin tue ihm leid und sei eine Kurzschlussreaktion gewesen, als er nicht in die Synagoge gelangte.

Magdeburg - Der Angeklagte im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat bedauert, eine Passantin erschossen zu haben. „Es tut mir sehr leid, dass ich sie erschossen hab“, sagte der 28-Jährige am Dienstag in Magdeburg bei der Verhandlung des Naumburger Oberlandesgerichts. Zum ersten Mal während seiner Aussage versagte ihm dabei leicht die Stimme. Er habe die Frau erschossen, als er die Tür zur Synagoge nicht öffnen konnte. Er bezeichnete die Schüsse als „Kurzschlussreaktion“. Die 40-Jährige habe ihn von der Seite angesprochen.

 

In der Verlesung des Anklagesatzes hieß es zuvor: Weil er die 40-Jährige als minderwertig empfunden habe, habe er ihr das Recht auf Leben abgesprochen. Sein zweites Opfer, einen 20-Jährigen, habe er irrtümlich für einen Muslim gehalten.

Am 9. Oktober 2019 hatte der Attentäter schwer bewaffnet versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, als darin Gläubige den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Als ihm dies nicht gelang, erschoss er die Frau und den Mann und verletzte weitere Menschen. Am Dienstag begann der Prozess in dem Fall.