An Halloween wird die Polizei in Stuttgart mehr Präsenz zeigen. Die Beamten erklären, auf was man beim friedlichen Feiern achten sollte.

Stuttgart - Anlässlich der Nacht zu Allerheiligen und des damit verbundenen Halloween-Treibens in Stuttgart hat die Polizei einige Verhaltensregeln formuliert.

 

Die Beamten sind sich sicher: "Im Schutze der Nacht fällt bei manchen die Hemmschwelle, so dass es im Laufe einer eigentlich fröhlichen Nacht zu Straftaten wie Sachbeschädigungen, Vandalismus, Hausfriedensbruch und Raub kommen kann". Das teilten sie via Facebook mit. Es gelte: "Klebstoff, ein voller Eierkarton oder Toilettenpapier werden für einen Halloweenumzug NICHT benötigt". Auch Gruppenzwang sei keine Entschuldigung bei Straftaten, so die Beamten. Getreu dem Motto "Nicht alles was Spaß macht, ist auch erlaubt, warnen sie: "Beteiligt Euch also nicht an gefährlichen oder verbotenen Halloween-Scherzen".

Clowns verprügeln ist nicht erlaubt

Auch die Polizei in anderen Kreisen, beispielsweise in Göppingen, stellt sich darauf ein, in der Halloween-Nacht gefordert zu sein. Klipp und klar vermelden die Beanten: "Maskenträger und andere Gruselfans, die Menschen verfolgen, nötigen oder angreifen machen sich strafbar." Auch bloßes Erschrecken könne schlimme Folgen haben, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder in lebensgefährliche Situationen geraten, so die Polizei. Neben der gefährlichen Unsitte, Gullydeckel auszuheben sei es auch generell verboten, Gegenstände auf der Straße zu platzieren. Und - auch, wenn es der eine oder andere vielleicht nicht hören will: Auch das Verprügeln von "Horror-Clowns" werde strafrechtlich verfolgt, so die Polizei.

In der Hoffnung, dass alles friedlich bleibt, postete die Polizei Stuttgart letztlich auf Facebook: "Die Polizei Stuttgart wünscht allen „guten“ Geistern ein fröhliches und sicheres Halloween."