Wer beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, dem drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Doch wie ist die Rechtslage, wenn das Auto an der roten Ampel steht wird oder der Fahrer das Handy als Navigationsgerät nutzt?

Stuttgart - Eine Hand am Steuer, in der anderen das Handy – das kann teuer werden. Seit Herbst 2017 werden Autofahrer dafür mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Wer beim Fahren auf dem Rad beim Telefonieren oder Tippen erwischt wird, zahlt 55 Euro.

 

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Eine Langzeitstudie aus den USA beweist stichhaltig: Wer am Steuer seines Autos mit seinem Smartphone hantiert, der hat ein dreifach erhöhtes Risiko zu verunglücken. Die Forscher an der Universität Virginia haben in der aufwendigen Studie 3500 das Fahrverhalten von Autofahrern über einen Zeitraum von drei Jahren analysiert und dabei Fahrtenschreiber, Tonbänder und Videoaufnahmen von 56 Millionen Kilometern ausgewertet. Für das Bundesministerium für Verkehr wäre die Forschung nicht nötig gewesen: Es hat schon vor Jahren das Hantieren mit dem Mobiltelefon am Steuer unter Strafe gestellt.

Doch Smartphones bieten eine Fülle von Möglichkeiten. Was darf man und was sollte man tunlichst bleiben lassen? 2017 wurden nicht nur die Bußgelder erhöht, auch einige Gesetzeslücken wurden geschlossen.

Wir klären die wichtigsten Fragen:

Jedes Smartphone hat doch eine Freisprechfunktion – darf ich am Steuer telefonieren?

„Solange Sie das Handy nicht in die Hand nehmen: Ja“, sagt Christian Janeczek, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät (...) nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.“

Steckt das Smartphone also in einer Halterung, kann man durchaus telefonieren – allerdings, so betont der Jurist, „ohne übermäßiges Herumtippen“. Am besten benutzt man die Sprachsteuerung.

Allerdings ist auch ein kurzes Tippen oder Wischen nicht grundsätzlich verboten. In der StVO heißt es dazu: Wenn „zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist“, darf das Smartphone benutzt werden. Ein „juristischer Graubereich“ und Auslegungssache der Gerichte sei dieser Passus, meint Rechtsanwalt Janeczek.

Klar sei aber: „Wenn Sie beim Fahren nebenher eine ganze Telefonnummer ins Display tippen, bekommen Sie vom Verkehrsgeschehen sicherlich zu wenig mit“, ebenso wenn man eine WhatsApp oder eine Kurznachricht ins Handy tippt.

Start-Stopp-Automatik: Darf ich das Handy in die Hand nehmen, wenn die Ampel rot zeigt?

„Nein. In Sachen Start-Stopp-Automatik hat sich die Gesetzeslage im vergangenen Jahr geändert“, weiß der Verkehrsrechtsexperte. Vorher war die Regel diese: Schaltete sich der Motor an einer roten Ampel automatisch ab, galt das Handy-Verbot nicht.

Jetzt ist die StVO da ganz klar: Der Motor muss vom Fahrer ausgeschaltet werden, bevor dieser zum Handy greifen darf. „Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors [...] ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne“, heißt es im Paragrafen 23.

Darf man das Smartphone als Navigationsgerät benutzen?

Natürlich – so lange man es in der Handy-Halterung lässt und nicht anfängt, neben der Fahrt eine ganze Adresse einzutippen. Fachanwalt Janeczek: „Es gelten die selben Regeln wie beim Telefonieren – auf der sicheren Seite ist man, wenn man die Sprachsteuerung benutzt.“

Darf ich Anrufe wegdrücken?

Dass man Anrufe während einer Autofahrt erhält, ist kaum zu verhindern. Doch besser ist es, das Smartphone weiterklingeln zu lassen, bis der Anrufer von selbst aufgibt. Denn wenn man zum Wegdrücken das Handy in die Hand nimmt, ist das verboten.

Darf ich am Steuer mit dem Smartphone fotografieren?

Der Hintermann drängelt, lässt die Lichthupe mehrmals aufleuchten oder schneidet einen beim Überholen? Aus Wut greift so mancher Autofahrer zum Handy, um das Kennzeichen des Verkehrsrowdys zu fotografieren – und begeht selbst einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Denn auch fotografieren darf man während der Fahrt nicht – „nicht einmal zur Beweissicherung“, wie Christian Janeczek betont.

Ist Telefonieren erlaubt, wenn ich anhalte?

Nur an den Rand fahren, Motor laufen lassen und drauf los telefonieren – so einfach geht es nicht. „Man muss sich schon einen regulären Parkplatz suchen und den Motor abstellen“, sagt der Experte für Verkehrsrecht.

Besondere Vorsicht gilt, wenn man auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße unterwegs ist: Paragraf 18 Absatz 8 der StVO verbietet das Halten auf dem Seitenstreifen.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall, wenn ein Smartphone im Spiel war?

Hat ein Autofahrer einen Unfall verursacht, weil er mit seinem Handy beschäftigt war, hat er sich grob fahrlässig verhalten. Das kann dazu führen, dass eine Versicherung den Schaden nicht oder nur zu Teilen übernimmt.

Was ist mit iPod oder Tablet am Steuer?

Smartphone verboten, Tablet erlaubt? Ein weit verbreiteter Irrtum. Die StVO-Regelungen zur Handynutzung beziehen sich auf alle elektronischen Geräte, die „der Kommunikation, Information oder Organisation“ dienen.

Einen Taschenrechner darf man als Autofahrer hingegen benutzen – das habe das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, weiß Janeczek.

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