Die Auskunftei schränkt die Nutzung von Informationen zu Handyverträgen für ihre Bonitätsbewertungen ein.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa verzichtet bei ihren Bonitätsbewertungen jetzt auf sogenannte Positivdaten über Handyverträge. Das teilte das Wiesbadener Unternehmen am Freitag mit. Die Schufa reagierte damit auf Kritik der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern. Diese halten es für unzulässig, wenn in die Erstellung von Bonitätsnoten Informationen über den bloßen Abschluss eines Handyvertrags einfließen, obwohl keine Zahlungsstörungen vorliegen.

 

Informationen über Zahlungsausfälle bleiben relevant

Die Schufa hatte dagegen lange argumentiert, Informationen über einen seit längerer Zeit problemlos laufenden Vertrag könnten sich durchaus positiv auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit des Kunden auswirken. „Für Jugendliche oder Migranten waren das meistens die ersten Daten, an denen sich sehen ließ, dass sie ihre Zahlungen leisten“, bekräftigte ein Sprecher am Freitag. Allerdings konnte der Abschluss mehrerer Verträge die Bonitätsnote auch negativ beeinflussen. Künftig wird in die Bewertung nur noch einfließen, wenn ein Handynutzer seine Rechnungen auch nach wiederholter Mahnung nicht bezahlt.

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Diskutiert werde noch darüber, ob die Positivdaten – hier geht es um die Feststellung des Vertragsabschlusses und das dazugehörige Datum – weiterhin für die Betrugsprävention eingesetzt werden könnten, hieß es bei der Schufa. Verdächtig sei etwa, wenn jemand an einem einzigen Tag bei mehreren Anbietern Verträge abschließen wolle, bei denen ein teures Smartphone mitgeliefert werde. Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten im September allein schon die Übermittlung der Vertragsdaten an Auskunfteien für unzulässig erklärt.

Nicht alle Handy-Verträge sind betroffen

Informationen wie die Höhe der monatlichen Telefongebühren oder Verbindungsdaten werden nach Auskunft der Schufa nicht erhoben. Auch werde man über Vertragsabschlüsse nur dann informiert, wenn der Mobilfunkanbieter finanziell in Vorleistung gehe, etwa durch Bereitstellung eines Handys.

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