An der Gerhart-Hauptmann-Realschule in Leonberg hat man sich ebenfalls für ein striktes Vorgehen entschieden. Handys dürfen zwar mitgebracht werden, auf dem ganzen Schulgelände ist es während der gesamten Schulzeit jedoch verboten, elektronische Geräte zu nutzen. Nur für Unterrichtszwecke sind Smartphones im Einzelfall erlaubt, erklärt Schulleiter Marc Schwarz.
Er sieht viele gute Gründe für einen strengen Umgang mit Smartphones: „Es hat einen großen Schutzhintergrund mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen“, sagt der Rektor. „Wenn Kinder das Smartphone bei sich haben, können sie jederzeit Fotos, Videos und Audios aufnehmen.“ Das öffnet auch Cybermobbing Tür und Tor, erklärt Schwarz. Und was einmal im Netz sei, bleibe dort immer vorhanden. „Wir haben keinen Einblick in die sozialen Netzwerke, die die Kinder privat nutzen, sollen es aber regeln, wenn es Probleme gibt“, sagt der Schulleiter.
Die Schule in der Aufsichtspflicht
Außerdem sieht er in den Mobilgeräten eine große Ablenkungsquelle. „Wir möchten, dass die Kinder zu hundert Prozent auf den Unterricht fokussiert sind.“ Um das zu gewährleisten, läuft derzeit in der fünften Klasse ein Pilotprojekt an der Schule: Die Handys werden zu Unterrichtsbeginn abgegeben und danach wieder abgeholt. Laut dem Schulleiter sei denkbar, dieses Vorgehen ab Klasse fünf übergreifend einzuführen. Ab der achten Klasse sollte dann allerdings das Bewusstsein für den richtigen Umgang da sein, schildert er.
Etwas lockerer sind die Regelungen an anderen Schulen in der Region. Am Gymnasium Rutesheim gibt es kein generelles Handyverbot, wie Schulleiter Jürgen Schwarz betont. Genaue Regeln hat das Gymnasium trotzdem: Im Schulhaus ist die Nutzung von Smartphones zwischen 7 Uhr und 13 Uhr untersagt, außer es soll für Unterrichtszwecke verwendet werden. Außerdem dürfen die Geräte in bestimmten Bereichen auf dem Schulhof benutzt werden, erklärt Schwarz. „So sind die Schüler zur Not kommunikationsfähig mit ihren Eltern.“
Kein Handyverbot am Gymnasium Rutesheim
Warum sind solche Handy-Regeln aus seiner Sicht nötig? „Weil die Schüler sonst unablässig am Zocken wären“, sagt Rektor Jürgen Schwarz. „Wir wollen mit der technischen Entwicklung mitgehen und die Schüler zu einem verantwortungsvollen Umgang erziehen.“
Vor 10 Jahren wurde über eine Handy-Regelung erstmals zwischen Eltern, Schülern und dem Kollegium an dem Gymnasium nachgedacht. „Es war wichtig, das auf eine breite Basis zu stellen und mit den Schülern und den Eltern zu erarbeiten“, sagt Schwarz. Über die Jahre wurde die Regelung immer wieder an neue technische Entwicklungen angepasst. Das Gymnasium fährt damit sehr gut, betont der Schulleiter. Früher habe es eher Ärger gegeben, als die Lehrkräfte noch unterschiedlich damit umgingen.
Am Albert-Schweitzer-Gymnasium in Leonberg gibt es seit den Osterferien eine neue Handyregelung. Die Schüler dürfen ihre Smartphones und elektronischen Geräte nur in ausgewiesenen Zonen verwenden. In der Mittagspause von 13 Uhr bis 14 Uhr dürfen die Handys aber auf dem gesamten Schulhof gezückt werden. Die Benutzung im übrigen Schulgebäude ist nicht erlaubt, es sei denn, eine Lehrkraft ist einverstanden.
Direkte Kommunikation statt Smartphone
„Bereits im Juli 2022 haben wir uns als Schule auf den Weg gemacht, eine neue Handyregelung zu finden“, erklärt Schulleiterin Sandra Heyn. „ Wir hatten den Eindruck, dass das Handy in der Schule zu präsent war und wollten ein Bewusstsein dafür schaffen, dass unser Gymnasium ein Ort der persönlichen Begegnung, der direkten Kommunikation und des unmittelbaren Austauschs sein will – all das, was während der Corona-Zeit schmerzlich vermisst wurde.“
Und die neue Regelung funktioniert laut Heyn. „Die wenigen Schülerinnen und Schüler, die die neue Handyregelung noch nicht verinnerlicht haben, werden konsequent in die Aufenthaltsräume geschickt.“