Die Generalbundesanwaltschaft fordert eine Prüfung des Urteils vor dem Bundesgerichtshof. Damit folgt die Anwältin dem Ansinnen des Opfers.

Stuttgart - Harry Wörz, 1998 einmal verurteilt und 2005 und 2009 zweimal freigesprochen vom Verdacht des versuchten Totschlags, muss erneut bangen. Die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe hat jetzt eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof gefordert. Damit folgt die Generalbundesanwältin Monika Harms dem Ansinnen von Staatsanwalt und dem Vertreter des Opfers.

Diese hatten Revision gegen das Urteil des Mannheimer Landgerichts vom Oktober vorigen Jahres eingelegt. Sie halten Wörz nach wie vor für den Täter, der im April 1997 versucht haben soll, seine damalige, getrennt lebende Ehefrau zu ermorden. Die junge Polizistin überlebte zwar, ist jedoch durch die mehrminütige Drosselung mit einem Wollschal schwerstbehindert und kann sich nicht mehr äußern.

Die beiden Anklagevertreter waren 2006 beim Bundesgerichtshof (BGH) schon einmal erfolgreich gewesen. Damals hatte der BGH den ersten Freispruch von Wörz mit der Begründung aufgehoben, dass es "Lücken in der Beweiswürdigung des Mannheimer Landgerichts" gebe.

"Als Täter kommt vor allem der Angeklagte in Frage"


Diesmal greift die Generalbundesanwaltschaft insbesondere die Sachrüge des Nebenklägervertreters Michael Schilpp auf, die Richter am Mannheimer Landgericht hätten sich einseitig zugunsten von Wörz festgelegt. Den Freispruch hatte der Vorsitzende Richter, Rolf Glenz, unter anderem - höchst ungewöhnlich - damit begründet, dass er sehr deutlich auf einen anderen möglich Täter hinwies. Demnach sei es "durchaus wahrscheinlich", dass der verheiratete Geliebte im Verlauf eines Streits die Frau gedrosselt habe. Der damalige Geliebte des Opfers, ein Pforzheimer Polizist, ist seit Januar vom Dienst suspendiert, gegen ihn ermittelt aufgrund des richterlichen Hinweises die Karlsruher Staatsanwaltschaft.