Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung eines der umstrittensten Gesetze korrigiert, die es je in der Bundesrepublik gegeben hat, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Eines lässt sich ohne Wenn und Aber sagen: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen bei Hartz IV ist das wichtigste Urteil, welches der Erste Senat in diesem Jahr gefällt hat. Das hat einen einfachen Grund: Es ist auch das einzige. In der Geschichte des Gerichts ist das ein unrühmlicher Negativrekord. Gerade einmal eine mündliche Verhandlung haben die acht Richterinnen und Richter des so genannten Grundrechtssenats 2019 anberaumt, und die war im Januar. Dass es nahezu das gesamte Jahr gedauert hat, bis die Begründung des Urteils ausformuliert gewesen ist, das ist ebenfalls kein Ruhmesblatt. Sicher: es gab Wechsel auf der Richterbank, mit dem Senatsvorsitzenden sogar an entscheidender Stelle, und im Beschlussverfahren haben die Richter fleißig entschieden. Gleichwohl ist dies ein Ergebnis, welches einmalig bleiben sollte. Andernfalls läuft das Verfassungsgericht Gefahr, viel von seinem Nimbus zu verlieren.