Leistungen für Langzeitarbeitslose sollen offenbar gekürzt werden. Wen das trifft und wer als langzeitarbeitslos gilt?

Wirtschaft: Imelda Flaig (imf)

Finanzminister Christian Lindner (FDP) will offenbar den Etat für Hartz IV von 4,8 auf 4,2 Milliarden Euro kürzen – das wären 600 Millionen Euro weniger. Vor allem bei den finanziellen Mitteln, die für Menschen ausgegeben werden, die über mehrere Jahre Unterstützung vom Staat erhalten.

 

Für Langzeitarbeitslose würde eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt so erschwert – etwa über Leistungen wie den Lohnkostenzuschuss. Dem „Spiegel“ zufolge könnte das das „Aus“ für den sozialen Arbeitsmarkt bedeuten.

Wann liegt eine Langzeitarbeitslosigkeit vor?

Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die länger als ein Jahr ohne Arbeit sind und bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind. Im Juni 2022 gab es in Deutschland rund 906 000 Langzeitarbeitslose, das entspricht knapp 40 Prozent der insgesamt mehr als 2,36 Millionen Arbeitslosen in Deutschland.

Besonders betroffen von Langzeitarbeitslosigkeit sind ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahren. Viele suchen teils länger als zwei Jahre nach einem Job. Auch gibt es mehr langzeitarbeitslose Männer als Frauen. Die Gründe für Langzeitarbeitslosigkeit sind vielfältig. Viele, die langzeitarbeitslos sind, haben keinen Berufsabschluss oder nur eine geringe Qualifikation oder sind teilweise auch durch die lange Zeit der Erwerbslosigkeit nicht mehr auf dem neuesten Stand, was den einst erlernten Job angeht.

Deshalb unterstützen die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter beispielsweise mit Umschulungen und Fortbildungen die Jobsuchenden bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben.

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Hartz IV sichert das Existenzminimum

Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, kann meist Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) bekommen. Es ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, wird aber nicht von der Arbeitslosenversicherung bezahlt, sondern aus Steuergeldern finanziert. Hartz IV sichert das Existenzminimum ab. Wer arbeitslos, aber erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, kann Hartz IV beantragen. Auch Menschen, deren Einkommen zu niedrig ist, können es als aufstockende Leistung beantragen.

Die Höhe von Hartz IV richtet sich nach einem pauschalierten Regelbedarf, einem Geldbetrag, der der Sicherung des Lebensunterhalts dient und den Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkosten, Bedürfnisse des täglichen Lebens und soll auch eine Teilnahme am kulturellen Leben abdecken. Der Regelsatz liegt bei 449 Euro für eine alleinstehende Person ohne Kinder. Bei zwei Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft werden jeweils 404 Euro gezahlt.

Bonusauszahlung im Juli

Das von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket sieht auch einen Bonus für Hartz-IV-Empfänger vor. Sie erhalten eine einmalige Bonuszahlung von 200 Euro. Gleichzeitig beschlossen wurde ein Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat pro Kind für arme Familien. Die Auszahlung erfolgt im Juli.