Üble Nachrede oder Verleumdung : Was in der analogen Welt unter Strafe steht, muss auch in der digitalen Welt verfolgt werden.

Berlin - Man kann es nicht oft genug sagen: Das Internet ist kein Raum, der über dem Gesetz steht. Was in der analogen Welt unter Strafe steht, ob Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung, ist im virtuellen Raum ebenfalls verboten. Aber dieser einheitliche Rechtsraum muss durchgesetzt werden. Es ist deshalb gut, dass das nun in den Bundestag eingebrachte Gesetzdie Betreiber von Netzplattformen zum unverzüglichen Löschen offenkundig strafbarer Inhalte unter erheblichen Sanktionsdrohungen verpflichtet. Überfällig ist auch die Verpflichtung der Unternehmen, einen festen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen, der Beschwerden aufnimmt und bearbeitet.

 

Gibt es einen schleichenden Zensureffekt?

Der Teufel steckt allerdings im Detail, und die Detailarbeit beginnt, wenn zu klären ist, ob eine konkrete Äußerung noch legal oder doch schon beleidigend ist. Dies festzustellen ist eigentlich Aufgabe der Gerichte. Sollte sich herausstellen, dass die Betreiber im Zweifel grundsätzlich löschen, um Strafen vorzubeugen, könnte sich tatsächlich ein schleichender Zensureffekt einstellen. Das wird zu beobachten sein. Auch die Frage, ob solche Effekte durch Marktmechanismen ausgeglichen werden, weil andere Plattformen attraktiver werden, die mehr Freiraum ermöglichen. Aber ein Anfang zur einheitlichen Durchsetzung des Rechts ist gemacht.