Am 5. März 2013 entschied sich der Bahn-Aufsichtsrat für den Weiterbau des Milliarden-Projektes Stuttgart 21. Dessen Gegner vermuten, dass die Kanzlerin ihre Finger mit im Spiel hatte und verlangen volle Einsicht in Papiere, die dies beweisen könnten.

Stuttgart/Berlin - Ein Stuttgart-21-Gegner klagt auf die Freigabe ungeschwärzter Vermerke des Bundeskanzleramtes zu dem Milliarden-Bahnprojekt. Der Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper wolle mit dem Gang vor das Verwaltungsgericht Berlin volle Einsicht in Vorgänge aus den Jahren 2012 und 2013 durchsetzen, teilte das Aktionsbündnis gegen S 21 am Montag mit. Damals habe Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Bahn-Aufsichtsrat aus Angst vor einer Ausstiegsdebatte zu dem Beschluss getrieben, S 21 trotz des Kostenanstiegs um zwei Milliarden Euro weiter zu bauen, hieß es. Von Loeper erhielt auf eine Anfrage an das Kanzleramt fünf Vermerke der Behörde an Merkel und an den früheren Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU), aber zum Teil bis zur Hälfte geschwärzt.

 

Vermerke gebe es etwa über ein Gespräch vom 1. Februar 2013 von Merkel mit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne), bei dem etwa 25 Prozent geschwärzt sind. Vom 4. Dezember 2012 datiert ein Vermerk über ein Gespräch von Bahnchef Rüdiger Grube und Bahnvorstand Volker Kefer mit Pofalla, laut von Loeper ebenfalls zu einem Viertel unkenntlich gemacht.

Er pocht auf das Umweltinformations- und das Informationsfreiheitsgesetz. Das Argument des Kanzleramtes, es könne das Material nicht vollständig liefern, weil das Vorhaben noch andauere, sei nicht stichhaltig und mache die Gesetze zur Farce.

Das Bundesverfassungsgericht gebe den bürgerschaftlichen Teilhaberechten einen hohen Rang, wenn es um Rechtsverstöße der Regierung geht. Obwohl die Aufsichtsräte allein nach Unternehmenswohl hätten entscheiden sollen, habe die Kanzlerin Einfluss auf die Staatssekretäre im Bahn-Aufsichtsrat genommen, um ein Aus für das bis zu 6,5 Milliarden Euro teure Projekt zu verhindern.