Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat im Streit um die Beschlüsse der Hauptversammlung der Porsche SE von 2013 dem Stuttgarter Unternehmen den Rücken gestärkt.

Stuttgart - Im Streit um die Beschlüsse der Hauptversammlung der Porsche SE aus dem Jahr 2013 stärkt das Stuttgarter Oberlandesgericht dem Unternehmen den Rücken. Die Anfechtungsklage der „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger“ habe nach vorläufiger Einschätzung keinen Erfolg, sagte der Vorsitzende des 20. Zivilsenats, Franz Steinle, am Freitag. Das Oberlandesgericht verhandelte die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts.

 

Der Berliner Rechtsanwalt Martin Weimann hatte mit dem Verein „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger“ zunächst vor dem Landgericht Stuttgart Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30. April 2013 eingelegt. Es geht um die Frage, ob die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Porsche SE sowie die Wahl des Aufsichtsrats auf dem Aktionärstreffen rechtens waren. Der Kläger versucht in dem Verfahren zugleich, Hintergründe über die gescheiterte Volkswagen-Übernahme durch Porsche zu erfahren. Er könne mit seinem Vorgehen nicht die Aufklärung der Vorgänge im Jahr 2008 und 2009 erreichen, sagte der Richter. In der Anfechtungsklage gehe es aber um das Geschäftsjahr 2012, betonte er.

Weimann argumentiert, dass bestimmte Einzelheiten über die geplatzte Übernahme erst im Laufe der Zeit bekanntgeworden sind. Das Landgericht hatte die Klage im September 2014 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht will seine Entscheidung am 8. Juli verkünden. Der Rechtsanwalt verklagt die Porsche SE regelmäßig wegen angeblich fehlerhafter Beschlüsse. Bislang war seine Erfolgsquote aber niedrig.