Stefanie verabschiedet sich wieder von der Wohnanlage. Foto: MAX KOVALENKO
In Stuttgart gibt es Wohnanlagen für Alleinerziehende. Drei Jahre können sie sich dort stabilisieren. Stefanie und Sara erzählen, warum sie einzogen und wie es für sie weiter ging.
Tue ich das Richtige? Das fragt sich Stefanie, als sie sich gegen Mitternacht in das schmale neue Bett ihres Sohnes legt. Das Bett hat sie als Erstes aufgebaut. Sobald Ferdinand schlief, hat sie im Nebenraum den Rest der Möbel zusammengeschraubt. Sie kuschelt sich fest an den Dreijährigen, hört seinen gleichmäßigen Atem. „Wie geht es mit uns weiter?“, denkt Stefanie. Dann schläft auch sie völlig erschöpft ein.
Es ist Stefanies erste Nacht in der Wohnanlage für Alleinerziehende in Stuttgart-Nord. Sie wird sich hier gut aufgehoben fühlen, aber das weiß sie in diesem Moment noch nicht. Anstrengende Monate liegen hinter ihr. Sie ist im „emotionalen Ausnahmezustand“. So drückt es ihre Beraterin Claudia Räder später aus. Räder ist die Leiterin der städtischen Wohnanlage. Stefanies schwierige Trennung von ihrem Mann ist bei Einzug noch relativ frisch. Erst am Tag der Schlüsselübergabe habe es einen „Vorfall“ gegeben. Sie traf ihn am Hauptbahnhof, um über den Ort für die Umgänge des Sohnes zu sprechen. Zunächst habe er sie „nicht gehen lassen“. Erst als sie das Jugendamt anrief, ließ er sie los. „Du hast unsere Familie zerstört!“
28 kleine Wohnungen unter einem Dach
Sein Ausruf hallt nach in ihr, auch als sie schon in der Wohnanlage lebt. Sie habe lange an der Beziehung zu ihrem gewalttätigen Mann festgehalten. Es fiel ihr schwer, sich von ihrer Wunschvorstellung der „heilen Familie“ zu verabschieden. „Ich wollte es doch besser machen als meine Eltern“, sagt die Stuttgarterin, deren eigene Mutter auch alleinerziehend war. Doch eine Rückkehr ist „nicht mehr möglich“. Dafür ist zu viel passiert.
Sie kam aus einem Frauenhaus weit weg von Stuttgart in die Wohnanlage. Als sie ihr Zuhause fluchtartig verließ, hatte sie nur einen Koffer und Ferdinand dabei. So soll ihr Sohn hier aus Schutzgründen heißen. Doch fern von ihrer vertrauten Geburtsstadt fühlte sie sich allein. Sie ist froh, als sie nach sieben Monaten einen Platz bei Claudia Räder in der Anlage bekommt. Es ist zwar keine Schutzeinrichtung, aber für sie ein „sicherer Ort“.
Von außen sieht das Gebäude in der Eckartstraße unauffällig aus. Wie ein gewöhnliches, mehrstöckiges Wohnhaus. Es gibt viele Klingeln, aber kein Schild, das gesondert auf das Angebot hinweist. Vor allem Mütter, vereinzelt auch mal ein Vater, leben hier mit ihren Kindern in 28 voneinander getrennten Wohnungen unter einem Dach. Es gibt einen Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen und Gruppenangebote, aber jede Familie hat ihr eigenes kleines Reich: zwei Zimmer, Küche, Bad und Balkon. Drei Jahre dürfen sie hier bleiben und sich stabilisieren. Denn alle haben Unterstützungsbedarf. Die eine mehr, die andere weniger.
Die Leiterin der Wohnanlage Claudia Räder Foto: LG/Max Kovalenko
In Stuttgart gibt es neben der Wohnanlage in Stuttgart Nord noch eine in Weilimdorf mit 18 Wohnungen. Das Angebot besteht bald 70 Jahre. Es ging aus dem Mütterwohnheim hervor, das 1957 am heutigen Standort des Elternkindzentrums Ekiz im Stuttgarter Westen gegründet wurde. Wichtiger Bestandteil damals war eine Kinderbetreuung, weil die Frauen sehr früh unter Druck standen, wieder zu arbeiten. Solch eine Betreuung wird nicht mehr angeboten. Die Frauen werden nun anders unterstützt: Wer in die Einrichtung der Erziehungshilfen des Stuttgarter Jugendamts einzieht, unterschreibt einen Nutzungsvertrag inklusive der Vereinbarung, Beratung (auch in Erziehungsfragen) in Anspruch zu nehmen. Darauf müssen sich alle einlassen.
„Der Blick aufs Kind bleibt nie aus“, sagt Claudia Räder. In der Beratung gehe es aber auch um Praktisches: zusammen Anträge ausfüllen, einen Kitaplatz und einen Kinderarzt finden, Perspektiven für die Zeit nach dem Auszug ausloten. Der Hintergrund der Alleinerziehenden in den Wohnanlagen ist vielfältig – entsprechend individuell ist der Bedarf. Gebildete Frauen und Analphabetinnen leben hier Tür an Tür. Da sind Mütter wie Stefanie, die eine gewaltvolle Trennung hinter sich haben, genauso wie Mütter, die zuvor sehr prekär wohnten. Ein Teil der Frauen hat keinen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter: Wer für die Ausbildung nach Deutschland kommt und schwanger wird, verliere mit der Arbeit in der Regel auch die gestellte Unterkunft, berichtet Claudia Räder. Diese Mütter müssten so früh wie möglich wieder arbeiten.
Sara lebte mit 15 Frauen in einer prekären Wohngemeinschaft
Die Wohnanlage ist ein Haus voller Geschichten. Im ersten Stock zeigt Sara (Name geändert) ihre Wohnung. Sie ist sehr aufgeräumt, doch Sara entschuldigt sich trotzdem. Sie sieht Unordnung, wo keine ist. An der Wand hängen Bilder von ihr und ihrem Partner, dem Vater der Tochter. Er lebt weit weg im Ausland. Auf einem Tischchen im Wohnzimmer liegt ein offenes Ausmalbuch, daneben ein Stift. Ihr bald drei Jahre altes Mädchen liebt es zu malen. Sie hat neben dem Sofa eine Spielecke mit kleiner Küche.
Die Spielecke in Saras Wohnung Foto: Viola Volland
Sara ist aus Eritrea nach Stuttgart geflüchtet, lebte zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft. Eine Ehrenamtliche, die inzwischen weggezogen ist, habe sich „wie eine Mutter“ um sie gekümmert. Sie half ihr, gut anzukommen. Sara machte eine Ausbildung in einem Mangelberuf, wechselte in eine Wohngemeinschaft mit 15 Frauen. Sie arbeitete, wurde schwanger. In der WG habe sie nicht bleiben können. Es sei „kein Ort für ein Kind“, sagt die 32-Jährige. Die anderen hätten gekifft, immer hing der süßlich-schwere Cannabisduft in der Luft. Eine Mitbewohnerin habe Besuch von wechselnden Männern gehabt. Sara teilte mit den anderen Bad und Küche. Sonst hatten sie nichts gemein.
Das Ziel heißt Einbürgerung
Hochschwanger und froh über diese „Chance“ zog sie in die Wohnanlage. In die Küche passt ihr großer Kühlschrank nicht. Er steht im kleinen Flur. Es stört sie nicht. Hauptsache, sie hat eine Küche für sich. Wenn sie Besuch von ihrer indischen Freundin bekommt, die auch in der Wohnanlage lebte, bereitet sie eritreischen Kaffee zu. Aus frisch gerösteten Bohnen. „Ich liebe es hier“, sagt sie. Sie würde gerne bleiben können, auch wenn das nicht geht. Sie hofft auf eine Wohnung möglichst in der Nähe.
Sara hat Anfang des Jahres wieder begonnen zu arbeiten, sobald ihr Kind gut eingewöhnt war in der Kita. Das Arbeiten und das soziale Miteinander hätten ihr gefehlt, sagt sie. Auch für ihr Ziel, die Einbürgerung, ist es wichtig, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren kann.
Ein neues Leben beginnt
Claudia Räder ist stolz auf Sara – aber auch auf Stefanie, die sie intensiv durch eine Zeit voller Gerichtsprozesse begleitet hat. Die anfangs so verunsicherte Stefanie habe eine enorme Entwicklung hingelegt: Sie hat sich im Hausbeirat engagiert, ein Müttercafé initiiert, zuerst ein Praktikum, dann einen Job und schließlich eine Wohnung gefunden. Ihr Auszug ist erst wenige Tage her.
Während Stefanies Ex-Mann die Trennung bis heute nicht verwinden kann, lebt die 39-Jährige nun ihr „neues Leben“. Und sie weiß jetzt aus Erfahrung: „Familie kann auch nur du und ich sein, Familie kann auch mit anderen Familien vollwertig sein“. Auch ihr ist der Abschied von der Wohnanlage schwer gefallen. Sie fühlte sich hier verstanden, hat auf ihrem Stock Freundinnen gefunden. „Man teilt das gleiche Leid.“ Ihr Sohn habe profitiert von der Zeit. Er bewegte sich selbstverständlich zwischen den Wohnungen und den Kulturen. Immer hatte er jemanden zum Spielen.
Jetzt steht Stefanie noch einmal in dem Zimmer, in dem sie bis vor Kurzem hinter einer mobilen Trennwand schlief. Die weißen Wände sind kahl. Der Raum ist leer. Nichts erinnert mehr an sie und Ferdinand. Das Kinderbett des Sechsjährigen steht – verwandelt in ein Hochbett – im neuen Zuhause. Stefanie geht über den grauen Linoleumboden zum Fenster, blickt auf die Hausfassade gegenüber. Ist sie wehmütig? Nein. „Es fühlt sich gut an – nach Fortschritt“, sagt sie. Bald zieht jemand Neues ein. „Vielleicht eine Frau, die in der gleichen Situation ist, in der ich war.“
Es gibt Bedingungen für den Einzug
Bedingung Alleinerziehende mit Unterstützungsbedarf sind die Zielgruppe der Wohnanlagen. Das jüngste Kind darf bei Einzug noch „keine sechs Jahre alt“ sein. Man muss sich zudem um den Haushalt und das Kind beziehungsweise die Kinder kümmern können. Wer in einer akuten Psychose stecke, könne zum Beispiel nicht einziehen, erklärt die Leiterin der Wohnanlage in Nord, Claudia Räder. Sollte ein Fluchthintergrund bestehen, muss das Asylverfahren abgeschlossen sein. Ein Wohnberechtigungsschein muss beantragt werden. Wer zu viel dafür verdient, kann nicht einziehen.
Alter Minderjährige Mütter verweisen die Wohnanlagen an das Stuttgarter Weraheim oder das Paulusstift. Die Mütter, die aktuell in der Wohnanlage lebten, seien zwischen 21 Jahre und Anfang 40, so Räder. Mehr Informationen gibt es per E-Mail unter: wa.eckartstrasse@stuttgart.de.