Die Stadt Stuttgart lädt erneut zu einem vermittelnden Gespräch zwischen Eigentümer des Hauses an der Forststraße und den Besetzern ein. Man hoffe auf eine friedliche Lösung, heißt es bei der Stadt.

Psychologie/Partnerschaft: Nina Ayerle (nay)

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart versucht, in der Auseinandersetzung zwischen den Besetzern und den Eigentümern des Hauses Forststraße 140 im Stuttgarter Westen zu vermitteln. „Es ist gute Stuttgarter Sitte, dass miteinander geredet wird“, sagt Ordnungsbürgermeister Martin Schairer.

 

Ein Gespräch mit den Hausbesetzern und den Vertretern der Eigentümer habe man unter seiner Leitung für den Donnerstag, 21. März, angeboten. Man bevorzuge eine friedliche Lösung, betont Bürgermeister Schairer. Aber: „Sollte keine einvernehmliche Lösung zu finden sein, gelten die Regeln des Rechtsstaats.“

Die Besetzer wollen nur mit den Eigentümern persönlich verhandeln

Seit vergangener Woche besetzt die „Aktionsgruppe Leerstand zu Wohnraum“ das Haus Forststraße 140. Die Besetzer forderten im Vorfeld eine persönliche Verhandlung mit den Eigentümern. Sie wollen Mietverträge für einige an der Besetzung Beteiligten, weil diese von akuter Wohnungsnot bedroht seien. Ob sie an dem Gespräch teilnehmen, war bis Mittwochabend unklar. Man wolle sich dazu noch beraten, heißt es von den Besetzern. Einen ersten Gesprächstermin hatten sie abgesagt, weil die Eigentümer daran nicht teilgenommen hatten.

Die Eigentümer haben die Immobilie im vergangenen Sommer erworben und planen eine umfangreiche Sanierung. Für das Gebäude hat die Stadt bereits 2017 dem vorherigen Eigentümer eine Baugenehmigung erteilt. Mit dem Verkauf des Gebäudes sei die Baugenehmigung auf die neuen Eigentümer übergegangen, heißt es aus dem Rathaus. Diese sei noch bis April 2020 gültig. Die Stadt betont, eine Zweckentfremdung liege dort nicht vor, auch weil durch die Nutzungsänderung mehr Wohnraum entstünde. Die geplanten Umbauarbeiten erstreckten sich auf das gesamte Gebäude, weshalb dieses leer sein müsse.

Die Eigentümer wehren sich gegen den Vorwurf der „Luxussanierung“

Der Rechtsanwalt Oliver Boese von der Kanzlei BSB Quack Gutterer vertritt die Eigentümer der Immobilie. Auf Nachfrage sagt er, seine Mandanten planten keineswegs eine „Luxussanierung“, sondern würden in einem „durchschnittlichen Standard“ sanieren. Man wolle nach der Sanierung die Wohnungen im „Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete“ vermieten. Das erneute Gesprächsangebot der Stadt Stuttgart habe man für die Eigentümerseite angenommen, betont er und sagt aber auch: „In unserem Rechtssystem werden Mietverhältnisse nicht dadurch begründet, dass man widerrechtlich fremdes Eigentum in Besitz nimmt.“ Falls dies dennoch geschehe, müsse nach ihrer Auffassung der Rechtsstaat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hierauf reagieren.