Stuttgart - Zieht jemand in ein Pflegeheim und muss den Hausrat deshalb verkleinern, entscheidet er selbst , was mit der Wohnung oder dem Haus sowie dem Hausrat passiert – es sei denn, es gibt eine Vollmacht oder Verfügung. „Wer eine Generalvollmacht erteilt hat, befähigt einen Vertreter zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte und zwar auf Wunsch auch dann, wenn man dazu selbst noch in der Lage wäre“, sagt Elke Herrnberger vom Bundesverband deutscher Bestatter. Das bedeutet beispielsweise, dass die Kinder für die Eltern den Mietvertrag der Wohnung kündigen können.
Eine Patienten- oder Betreuungsverfügung dagegen tritt erst in Kraft, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. „Für diesen Zeitpunkt kann man im Voraus beispielsweise auch festlegen, wie mit dem Eigentum verfahren werden soll“, sagt Elke Herrnberger.
Was passiert im Todesfall mit Wohnung und Hausrat?
Die wichtigste Frage ist: Gibt es einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Dann stehen diesem alle Haushaltsgegenstände zu, die er braucht, um den Haushalt weiter zu führen. Diese Regelung wird auch Voraus genannt. Gibt es dagegen ein Testament, kann man dem Ehepartner diesen Voraus ausdrücklich zuwenden oder aber auch einzelne Gegenstände gezielt namentlich anderen Personen zukommen lassen.
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Gibt es keinen Ehepartner, geht die Zuständigkeit für Wohnung und Hausrat an die Erben über. Besonders wichtig ist das im Falle eines Mietverhältnisses, denn auch der Mietvertrag gilt als Nachlass eines Verstorbenen und erlischt nicht automatisch im Todesfall. Eine zügige Wohnungsauflösung entlastet Angehörige hier also finanziell. Was sich in der Wohnung befindet, stellt einen Teil des Nachlassvermögens dar. Kosten wie Erlöse einer Haushaltsauflösung gehen also an die Erben.
Auf welche Wertgegenstände sollte man bei Haushaltsauflösungen achten?
Das gute Porzellan, eine Schatulle voll Schmuck, alte Holzmöbel und Perserteppiche: Viele Angehörige denken, dass sich ein geerbter Hausrat gut zu Geld machen lässt. „Damit haben sie aber völlig falsche Vorstellungen, der berühmte Dachbodenfund kommt sehr selten vor“, sagt Willi Schmidbauer, Präsident des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger. „Die meisten werden beim Ausräumen eines Haushalts eher draufzahlen, statt einen Gewinn zu erzielen“, so Schmidbauers Erfahrung. Denn gerade für Dinge wie Barockmöbel, Orientteppiche oder Zinnteller, für die sich bis vor einigen Jahren noch gut Käufer gefunden hätten, habe das Interesse stark nachgelassen. „Geschmack und Interessen haben sich einfach stark verändert“, sagt Willi Schmidbauer.
Für Laien gut zu erkennen und entsprechend zu verkaufen seien Goldmünzen und Goldschmuck. „Bei Kunstgegenständen oder Antiquitäten brauchen sie dagegen einen Fachmann“, sagt Willi Schmidbauer. Er empfiehlt, diesem zunächst Fotos zu zeigen oder bei einem Vor-Ort-Termin eine erste Meinung einzuholen, ob sich eine tatsächliche Wertermittlung wirklich lohnt. Denn ein solches Gutachten kostet schnell 1000 Euro – bei einer einfachen Bewertung. Entsprechende Experten findet man beim Bund der Hausratsexperten unter www.bdh-expert.de.
Mit welchen Kosten ist bei einer Haushaltsauflösung zu rechnen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind drei Dinge. Erstens: Wie viel Hausrat ist vorhanden? Das hängt von der Größe der Wohnung ab und davon, wie vollgestellt sie ist. Zweitens: Welche Kosten fallen für die Entsorgung an? Das unterscheidet sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. Drittens: Macht man die Haushaltsauflösung selbst oder beauftragt man dazu eine Firma? „Seriöse Anbieter machen eine kostenlose Vorab-Besichtigung und nennen ihnen dann einen Pauschalpreis“, sagt Dominik Uhlig, der in Konstanz einen Dienst für Haushaltsauflösungen und Entrümplungen betreibt. Wenn er einen Preis für das Ausräumen einer Drei-Zimmer-Wohnung festlegt, kann dieser zwischen 800 und 4000 Euro liegen.
Gibt es die Möglichkeit, Hausrat zu spenden, wenn man ihn schon nicht verkaufen kann?
Karitative Einrichtungen sind dankbare Abnehmer von Gegenständen, die noch gut brauchbar sind. Wohlfahrtsverbände wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Diakonie, die Caritas oder das Deutsche Rote Kreuz bieten über Kleiderkammern, Möbelbörsen oder Sozialkaufhäuser verschiedene Möglichkeiten an, Kleidung und Hausrat an Bedürftige und andere Interessierte weiterzugeben.
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Weitere Möglichkeiten, um Hausrat sowie Möbel zu verschenken oder gegen ein wenig Geld zu verkaufen sind Flohmärkte – auch in der eigenen Garage oder der aufzulösenden Wohnung sowie Kleinanzeigenmärkte in Zeitungen oder im Internet. „Das erfordert aber Zeit und die Angehörigen müssen vor Ort sein“, sagt Entrümpelungs-Experte Dominik Uhlig. Weil beides oft nicht der Fall sei, kommen professionelle Entrümpelungsfirmen ins Spiel. „Für viele Angehörige ist es auch zu emotional, den Großteil des Hausrates eines geliebten Menschen wegschmeißen zu müssen“, sagt Dominik Uhlig.
Was passiert, wenn ein professioneller Haushaltsauflöse-Dienst Wertgegenstände findet?
Grundsätzlich sollten sich Angehörige selbst in Ruhe einen Überblick über das verschaffen, was in der Wohnung eines Verstorbenen ist, bevor ein Entrümpelungsdienst anrückt. Auch sollten alle Familienmitglieder die Gelegenheit erhalten, das eine oder andere Erinnerungsstück mitzunehmen. Seriöse Dienste machen nach einer kostenlosen Vorab-Besichtigung in der Regel einen pauschalen Festpreis für Arbeitszeit und Entsorgung. Verwertbare Möbel oder andere Gegenstände, die sich doch noch zu Geld machen lassen, werden dann gegengerechnet. „Auch wenn noch wichtige Dokumente auftauchen, legen wir diese natürlich zur Seite. Das kommt aber sehr selten vor“, sagt Entrümpelungs-Experte Dominik Uhlig.