Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl widersprechen der Kritik des Rechnungshofs. Sie halten den dritten Nachtragshaushalt für verfassungskonform.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Stuttgart - Den Vorwurf des Landesrechnungshofs, dass der dritte Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Coronakrise im Widerspruch zur Landesverfassung steht, haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann sowie Innenminister und CDU-Landeschef Thomas Strobl am Dienstag zurückgewiesen. „Wir gehen natürlich nicht davon aus, dass der Haushalt verfassungswidrig ist, sonst hätten wir ihn ja nicht eingebracht“, sagte Kretschmann in Stuttgart. Die im Nachtrag geplanten Möglichkeiten für eine weitere Schuldenaufnahme von 1,2 Milliarden Euro dienten der Risikovorsorge und seien notwendig. Es handele sich dabei nicht um Kredite, sondern lediglich um Kreditermächtigungen, betonte Kretschmann. „Ob sie gezogen werden müssen, wird man sehen.“ Kretschmann zeigte sich verwundert über die Kritik des Rechnungshofs. Ihm fehle jede Fantasie, dass das Finanzministerium einen verfassungswidrigen Haushalt einbringen könne, ergänzte Strobl.