Health-Claims-Verordnung Was draufsteht, muss drin sein

In der EU darf nicht mehr mir irreführenden Gesundheitsversprechen geworben werden. Verbraucher sollen dadurch mehr Orientierung erhalten, welche Produkte einen nachweislichen Zusatznutzen haben können.
Stuttgart - Wer Light-Produkte kauft, will seinem Körper etwas Gutes tun. Mancher erhofft sich wohl eine schlanke Linie und dadurch auch ein attraktiveres Aussehen. Ein Kunde, der im Regal zu Knoblauchkapseln greift, will sein Herz-Kreislauf-System stärken, und probiotische Lebensmittel versprechen eine Erhöhung der körpereigenen Abwehrkraft. Das Problem ist, dass die Lebensmittel nicht immer so gesund sind, wie das die Hersteller vollmundig versprechen. Mit diesem Etikettenschwindel soll nun Schluss sein – zumindest, wenn es nach dem Willen der Europäischen Union geht.
Aus diesem Grund hat die EU-Kommission die sogenannte Health-Claims-Verordnung erlassen. Darin wird festgeschrieben, dass ein Lebensmittel oder ein Nährstoff in diesem Lebensmittel nur dann mit einer besonderen Aussage über mögliche gesundheitsfördernde Eigenschaften versehen werden darf, wenn dies mit anerkannten wissenschaftlichen Belegen nachgewiesen werden kann. Das soll dem Verbraucher Orientierung bieten und helfen, sich tatsächlich gesund zu ernähren.
In diesen Tagen wurde von der EU-Kommission eine Liste mit akzeptierten 222 Slogans im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Firmen haben von nun an sechs Monate Zeit, ihre Etiketten zu überarbeiten – und alle Aussagen darauf zu streichen, die den Anforderungen nicht entsprechen.
Von 44 000 Aussagen blieben bisher nur 222 übrig
Dabei wird zwischen mehreren Kategorien von Aussagen über den gesundheitlichen Wert unterschieden. So werden etwa Angaben, die besagen, dass bestimmte Lebensmittel zur Steigerung der natürlichen Abwehrkräfte des Körpers oder einer Verbesserung der Lernfähigkeit führen können, auch als „Angaben zu allgemeinen Funktionen“ bezeichnet. Dann gibt es auch Aussagen über eine Verringerung des Krankheitsrisikos oder über Nährstoffe und andere Substanzen, welche die normalen Funktionen des Körpers verbessern oder verändern können. Typische Aussagen sind etwa: „Phytosterine haben sich als zur Absenkung des Cholesterinspiegels — eines Risikofaktors für die Entwicklung von Herz-und-Kreislauf-Erkrankungen — geeignet erwiesen“ oder „Kalzium verbessert die Knochendichte“.
Und noch eine Voraussetzung muss erfüllt sein, damit die Lebensmittel mit den zugelassenen Angaben versehen werden können. So darf die Aussage „Beta-Glucane tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei“ nur für Lebensmittel verwendet werden, die mindestens 1 Gramm Beta-Glucane aus Hafer, Haferkleie, Gerste oder Gerstenkleie je angegebene Portion enthalten. Zudem sind die Verbraucher mit der Angabe darüber zu unterrichten, dass sich die positive Wirkung erst bei einer täglichen Aufnahme von 3 Gramm Beta-Glucanen einstellt.
Es war ein langer Weg von der ersten Idee bis zur aktuellen Health-Claims-Verordnung. Im Jahr 2006 wurden die Unternehmen der europäischen Lebensmittelindustrie aufgefordert, die gesundheitsbezogenen Angaben aufzulisten, mit denen sie ihre Produkte bewerben. Daraus entstand ein riesiges Konvolut aus 44 000 Angaben. Diese Liste wurde von EU-Experten durchgearbeitet und auf 4600 Einträge reduziert. Diese wurden dann von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA wissenschaftlich überprüft. Am Ende blieben noch 222 Slogans übrig, die der Überprüfung standgehalten hatten.
Aussagen müssen seit jeher wissenschaftlich belegbar sein
Doch ist die Liste noch nicht vollständig, denn rund 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie etwa 200 Angaben zu anderen Stoffen – zum Beispiel verschiedenen Mikroorganismen – werden derzeit noch geprüft. Trotz dieser noch zu schließenden Lücke erklärte John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, bei der Präsentation der Liste in Brüssel: „Die Entscheidung ist die Krönung jahrelanger Arbeit und eine wichtige Etappe in der Regelung von Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln.“ Die Verbraucher in der ganzen Europäischen Union könnten nun fundierte Kaufentscheidungen treffen.
Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, befürwortet die Liste, erklärt aber, dass gesundheitsbezogene Werbeaussagen schon immer nur dann verwendet werden durften, wenn sie wissenschaftlich abgesichert und belegbar waren. „Wenn vereinzelt der Eindruck erweckt wird, erst mit der Verabschiedung der aktuellen Liste beginne der Verbraucherschutz auf der Grundlage des Erfordernisses eines wissenschaftlichen Nachweises, dann ist das schlicht falsch“, unterstreicht er. Auch ist er überzeugt, dass es noch Jahre dauern werde, bis die Liste vollständig sein wird. Horst: „Insbesondere bei der Bewertung von Pflanzenstoffen, aber auch bei einer Vielzahl anderer Stoffe gibt es noch keine einheitlichen Kriterien.“
Geäußert wird auch Kritik an der Verordnung. Kunden könnten durch die Angabe von gesundheitsbezogenen Angaben in die Irre geführt werden, heißt es. So sei etwa die Aussage möglich, dass Kalzium für das Wachstum von Kindern und für die Knochenbildung wichtig sei. Der Verbraucher erfahre jedoch nicht, dass es genau dieses Produkt sein kann, das für Atemwegsbeschwerden, Allergien oder Verdauungsbeschwerden verantwortlich sein könnte. Er werde stattdessen durch die offiziell genehmigte Gesundheitsaussage dazu verführt, erst recht reichlich vom Produkt zu verzehren, ohne kritisch zu überdenken, ob das betreffende Lebensmittel auch negative Inhaltsstoffe haben könnte.
Kleine Unternehmen haben das Nachsehen
Darauf hingewiesen wird auch, dass findige Werbefachleute die Health-Claims für ihre Zwecke missbrauchen könnten. Ein eher wirkungsloses Nahrungsergänzungsmittel könnte so etwa durch die entsprechende Beigabe von Zink – gut für Haut, Haare, Nägel – „aufgepeppt“ und beworben werden. Bei anderen Mineralstoffen und Vitaminen sei die Sachlage vergleichbar.
Oft reichten geringe Mengen in den Produkten aus, um mit durch die Health-Claims zugelassenen Werbeversprechen auf den Markt zu gehen. Kritisiert wird, dass die neue Verordnung nachhaltige Veränderungen in der Lebensmittelindustrie zur Folge haben könnte. Nachteile hätten vor allem kleine und mittelständische Betriebe. Diese könnten sich die teuren Studien nicht leisten, mit denen die Aussagen auf Etiketten unterfüttert werden müssen. Gewinner seien die Großkonzerne.
Unsere Empfehlung für Sie

Riesige Räuber der Eiszeit Die Wahrheit über die Schattenwölfe
Nur wenige wissen, dass es gigantische Schattenwölfe nicht nur in der Fantasywelt von „Game of Thrones“ gab, sondern auch in der Realität. Ihr Aussterben gibt der Forschung Rätsel auf.

Aktion von Nabu und LBV Hauptwahl zum „Vogel des Jahres“ beginnt
Zehn Vögel sind noch im Rennen: Am Montag beginnt erstmals die öffentliche Abstimmung zur Wahl des „Vogel des Jahres“.

Whatsapp Messenger schiebt Einführung der neuen Datenschutzregeln auf
In den vergangenen Tagen meldeten WhatsApp-Konkurrenten plötzlich Millionen Neuzugänge. Der Grund: Facebooks Chatdienst schreckte seine Nutzer mit Änderungen beim Datenschutz auf. Jetzt zieht WhatsApp die Notbremse - und betont, dass sich gar nicht so viel verändere.

Was geschah am ... Kalenderblatt 2021: 18. Januar
Das aktuelle Kalenderblatt für den 18. Januar 2021:

Coronavirus weltweit Wo das Virus wann getötet hat
Vor gut einem Jahr starb der erste Corona-Patient in China. Mittlerweile sind es fast zwei Millionen Tote. Wir zeigen, wann das Virus in welchem Land besonders gewütet hat. Derzeit zählt Deutschland dazu.

Threema, Signal, Telegram Drei sichere Alternativen zu Whatsapp
Whatsapp will künftig Werbung schalten. Das könnte für einige Nutzer ein Anlass sein, den Messenger zu wechseln. Wir stellen drei Alternativen vor und erklären die Vor- und Nachteile.