Dürfen Aufrufe zum Whistleblowing auf dem Werksgelände des Waffenherstellers Heckler & Koch verteilt werden, der mutmaßlich in illegale Waffenexporte verstrickt sein soll? Was sagt ein Gericht dazu?

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Oberndorf - Dürfen Aufrufe zum Whistleblowing auf dem Werksgelände eines Waffenherstellers verteilt werden, der mutmaßlich in illegale Waffenexporte verstrickt sein soll? Ja, denn es geht um eine gute Sache, argumentiert der Friedensaktivist Hermann Theisen. Nein, denn es handelt sich um Hausfriedensbruch, sagt die Staatsanwaltschaft Rottweil. Vier Stunden wird am Donnerstag im Oberndorfer Amtsgericht über diese Frage verhandelt, und am Ende ist der Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer genauso weit wie zuvor. Er wolle den Fall wegen geringer Schuld und im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer einstellen, hatte er schon im Vorfeld des Prozesses geäußert. Nun versucht er es noch einmal, doch wieder erhält er eine Abfuhr. Eine Einstellung sei nur bei Zahlung einer geringen Geldbuße denkbar, sagt der Staatsanwalt Christoph Kalkschmied. Das sehe er nicht ein, erklärt Hermann Theisen.

 

Flugblätter auf Firmenparkplatz verteilt

Es geht um einen Vorfall vom Mai 2015. Damals hatte Theisen auf dem Firmenparkplatz von Heckler & Koch Flugblätter verteilt, auf denen er die Mitarbeiter zum Whistleblowing aufforderte. Die Firma stand im Verdacht, an illegalen Waffenexporten beteiligt zu sein. Ein Prozess gegen fünf ehemalige Manager soll Anfang Mai 2018 vor dem Stuttgarter Landgericht beginnen. Doch nach wenigen Minuten kam der Werksschutz und forderte Theisen zum Gehen auf. Weil er nicht Folge leistete, geleitete ihn die Polizei vom Gelände.

Das hätte es gewesen sein können. Doch angetrieben von Heckler & Koch und einer Freiburger Starkanzlei erarbeitete die Rottweiler Staatsanwaltschaft einen dicken Strafbefehl. Wegen der illegalen Aufforderung zum Geheimnisverrat in Verbindung mit Hausfriedensbruch sollte Theisen 3600 Euro zahlen. Auch der damalige Oberndorfer Amtsgerichtsdirektor stimmte zu. Doch dann übernahm Wolfgang Heuer die Leitung des Amtsgerichts und kam zu einer ganz anderen Rechtsauffassung: Das Flugblatt sei aus seiner Sicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, teilte er der Staatsanwaltschaft kurz vor einem anberaumten Prozess mit. Kurz darauf folgte das Verwaltungsgericht in Freiburg ebenfalls dieser Auffassung und erteilte der Polizei und dem Rottweiler Landratsamt einen Rüffel. Sie hatten das Flugblatt bei einer weiteren Aktion beschlagnahmt.

Staatsanwaltschaft mit einem gewissen „Verfolgungseifer“

Es ist wohl nicht von der Hand zu weisen, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall einen gewissen Verfolgungseifer an den Tag legt. Der Hausfriedensbruch bleibe unabhängig von der Zulässigkeit des Flugblattes bestehen, sagt Staatsanwalt Kalkschmied am Mittwoch im Oberndorfer Gerichtssaal. Und tatsächlich könnte es zu einer Verurteilung kommen. „Ich habe ihn aufgefordert, das Gelände zu verlassen“, sagt der damalige Wachmann. Fraglich ist nur noch, ob er die Vollmacht dazu hatte? Bei einem weiteren Prozesstag am 9. April soll Heckler & Koch nun die Dienstanweisungen für das Security-Personal vorlegen.

Unklar ist, ob Theisen schon damals mit einem Hausverbot belegt wurde, wie es die Kanzlei von Heckler & Koch in ihrem Strafantrag formuliert hatte. Der damalige Justiziar, dem der Werksschutz unterstand, konnte dies nicht bestätigen, wie er sich überhaupt an wenig erinnerte. „Das ist alles drei Jahre her“, sagte er im Zeugenstand und trieb damit den Richter wiederholt in die Verzweiflung. „Ich erwarte, dass Sie sich vorbereiten“, sagte Heuer. Doch der Mann arbeitet nicht mehr bei dem Waffenbauer. Der Abschied war nicht freiwillig.

Noch zwei weitere Male verteilte Theisen im Jahr 2015 Flugblätter, blieb aber außerhalb des Parkplatzes. Der Chefetage passte aber offenbar auch dieses nicht. Man habe geprüft, ob er sich damit immer noch auf dem Werksgelände befinde, räumte der Justiziar ein. Aber wo endet das Gelände? Bei der Prüfung habe kulanterweise der stellvertretende Leiter des Polizeireviers geholfen. Er besorge die Pläne im Grundbuchamt, habe er angeboten. In Oberndorf erledigt sich offenbar so manches auf dem kleinen Dienstweg.