Seit mehr als sechs Jahrzehnten liefert Heckler & Koch Sturmgewehre an die Bundeswehr. Im Ringen um einen neuen Großauftrag meldete sich zuletzt ein US-Zulieferer zu Wort. Heckler & Koch will die Vorwürfe nun aus der Welt zu räumen.

Oberndorf - Vor dem Hintergrund eines Großauftrages der Bundeswehr über 120 000 Sturmgewehre zieht der Waffenhersteller Heckler & Koch vor Gericht. Man habe beim Düsseldorfer Landgericht eine „negative Feststellungsklage“ gegen die US-Firma Magpul eingereicht, sagte HK-Chef Jens Bodo Koch der Deutschen Presse-Agentur. Das Gericht soll klarstellen, dass die Schwarzwälder Waffenschmiede bei dem für ein neues Sturmgewehr genutzten Magazin kein Patent verletzt hat. Der Zulieferer Magpul stellt Magazine, Griffe, Halterungen und Visiere her.

 

Damit reagiere man auf den Vorwurf von Magpul, dass das für den Großauftrag eingereichte Sturmgewehr HK416 ein Patent der US-Firma auf eine Magazinkonstruktion verletze. „Wir haben ein eigenes Magazin entwickelt, das kein Patent in irgendeiner Form verletzt“, so Koch.

Gerichtssprecherin bestätigt Klage

Eine Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf bestätigte die Klage. Das US-Unternehmen antwortete auf Anfragen nicht. Mit der Klage will sich Heckler & Koch gewissermaßen gerichtlich bestätigen lassen, dass bei der Entwicklung des Magazins alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Die Klage ist ein weiteres Kapitel in der juristischen Auseinandersetzung, die rund um den prestigeträchtigen Bundeswehr-Großauftrag läuft. Schon vor Jahren sollte der Auftrag vergeben werden, doch es kam zu Verzögerungen. Im vergangenen Herbst entschied sich das Bundesverteidigungsministerium überraschend für die kleine Thüringer Waffenfirma C.G. Haenel. Der zunächst unterlegene Bundeswehr-Hauslieferant Heckler & Koch legte Rechtsmittel ein und hatte Erfolg: Wegen Patentverletzungen schloss das Ministerium Haenel vom Vergabeverfahren aus und gab bekannt, den Auftrag an Heckler & Koch vergeben zu wollen.

Hiergegen legte Haenel Beschwerde ein, ein entsprechendes Verfahren läuft derzeit vor der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Mit Magpul wiederum taucht nun ein weiteres Unternehmen in dem juristischen Scharmützel auf. Wie HK-Chef Koch berichtet, bekam sein Unternehmen von Magpul ein Informationsschreiben, in dem die US-Firma mögliche Patentverletzungen erfragen wollte. HK ließ daraufhin einen Anwalt ein Patentgutachten anfertigen, aus dem hervorgehe, dass beim HK-Magazin keine Patente verletzt werden.

Gutachten in Geheimschutzstelle des Bundestages

Auch das Bundesverteidigungsministerium handelte wegen der Angelegenheit: Wie aus informierten Kreise zu hören war, gab das Ministerium wegen Magpul ein Gutachten in Auftrag. Das Ergebnis des Gutachtens war, dass HK kein Patent verletzt habe. Dieses Gutachten liegt in der Geheimschutzstelle des Bundestages.

HK-Chef Koch ist weiterhin überzeugt, bei dem Auftrag für 120 000 Sturmgewehre den Zuschlag zu bekommen: „Wir wissen, dass wir das technisch und wirtschaftlich beste Angebot gemacht haben. Die Entscheidung der Bundeswehr für HK ist daher sehr gut begründet.“

Ob und wann das finale grüne Licht aus Berlin kommt und HK den Auftrag fest einplanen kann, ist noch offen. So gut wie sicher ist, dass vor der Bundestagswahl diesbezüglich nichts mehr passiert - frühestens Ende dieses Jahres könnte HK den Zuschlag bekommen. Möglicherweise wird das Vergabeverfahren aufgehoben und das Thema Neubewaffnung auf die Zukunft verschoben. Für den Großauftrag plant der Bund maximal 245 Millionen Euro ein. Das letzte Angebot von HK dürfte aber unter 200 Millionen Euro liegen. Neben monetären Aspekten ist der Deal wichtig für das Image: Mit der Bundeswehr als Großkunden hat HK im Werben um andere Nato-Armeen generell gute Karten.