Friedensaktivisten feiern den Prozess gegen Heckler & Koch als „Riesenerfolg“, sind aber trotzdem nicht zufrieden.

Stuttgart - Die Auskunft des Gerichts hat Rechtsanwalt Holger Rothbauer überrascht. Denn der Tübinger Jurist hat einen Mandanten, der als Schlüsselfigur gilt, im Prozess um Exporte des Waffenherstellers Heckler & Koch nach Mexiko. Prozessbeginn ist der 15. Mai. „Ich habe die Beiordnung als Zeugenbeistand beantragt und vom Vorsitzenden Richter zur Antwort bekommen, dass derzeit nicht geplant sei, meinen Mandanten als Zeugen zu vernehmen“, sagt er.

 

Sein Klient, dessen Identität öffentlich nicht bekannt ist, hat früher für Heckler & Koch in Mexiko im technischen Vertrieb gearbeitet und dabei auch in Schießvorführungen das Gewehr G36 demonstriert. Zweimal hat Rothbauer ihn zu Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft begleitet. Das ersetzt allerdings keine Zeugenaussage: Im Strafprozess darf nur das mündlich Verhandelte der Entscheidung zugrunde gelegt werden.

Soll der „Kronzeuge“ womöglich gar nicht vernommen werden?

Bereits vor vielen Jahren hat sich der Techniker des Oberndorfer Waffenherstellers an den Freiburger Friedensaktivisten Jürgen Grässlin gewandt und ihm von Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz bei Waffenlieferungen nach Mexiko berichtet. Daraufhin reichte Rothbauer, der auch Grässlins Anwalt ist, im April 2010 Strafanzeige ein. Will das Gericht ausgerechnet diesen Mann, der die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ins Rollen gebracht hat und als Kronzeuge der Ermittler gilt, nicht vernehmen?

Davon sei der Staatsanwaltschaft nichts bekannt, sagt ein Sprecher. Und auch das Landgericht Stuttgart winkt ab. Die Zeugenliste ist nach Angaben eines Sprechers vorläufig und umfasst bisher erst sechs Zeugen, darunter Vertreter des Zollkriminalamts, des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) sowie ein Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes. Weitere Ladungen könnten je nach Prozessverlauf erfolgen, sagt er.

Ein ehemaliger Richter sitzt auf der Anklagebank

Sechs Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie in den Jahren 2006 bis 2009 an 16 Lieferungen von Gewehren und Zubehörteilen nach Mexiko beteiligt gewesen seien. Dabei sollen sie gewusst haben, dass knapp 5000 G-36-Gewehre auch in die Bundesstaaten Jalisco, Guerrero, Chiapas und Chihuahua gelangten, die nicht von den deutschen Exportgenehmigungen für Mexiko erfasst waren. In diesen Konfliktregionen tobt ein Krieg der Drogenbanden, die mit der örtlichen Polizei unter einer Decke stecken sollen, mit vielen Toten und schweren Menschenrechtsverletzungen. Vor vier Jahren wurden zum Beispiel in Guerrero 43 Studenten entführt und ermordet, angeblich auch mit Waffen von Heckler & Koch. Einer der Angeklagten ist der frühere Präsident des Landgerichts Rottweil, Peter Beyerle, Jahrgang 1940, der nach seiner Pensionierung 2005 bei Heckler & Koch angeheuert hatte.

Bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz droht den Angeklagten im Falle der Verurteilung jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Dieses Strafmaß bezieht sich auf den Einzelfall; in dem Heckler-&-Koch-Prozess geht es aber um insgesamt 16 Fälle. Zur Bewährung ausgesetzt werden können nur Freiheitsstrafen bis maximal zwei Jahren.

Bisher größter Strafprozess um den Export von Kleinwaffen

Die Staatsanwaltschaft hat im November 2015 Anklage erhoben, im Mai 2016 wurde das Hauptverfahren eröffnet, und jetzt, nach zwei weiteren Jahren, beginnt der Prozess. Diese Verzögerung hat schnell zu dem Verdacht geführt, hier solle mit Beyerle ein prominentes Mitglied der Juristenfamilie geschont werden. Denn die lange Verfahrensdauer könnte im Falle einer Verurteilung zu Abschlägen bei der Strafbemessung führen. Das Landgericht hat den späten Prozessbeginn damit begründet, dass die zuständige Strafkammer andere Verfahren vorrangig behandeln musste.

Rothbauer spricht zwar von einem „Riesenerfolg, dass es dieses Gerichtsverfahren gibt“, immerhin handele es sich um den bisher größten Strafprozess in Deutschland, in dem es um den Export von Kleinwaffen geht. Aber dass nur frühere Vertreter des Unternehmens angeklagt sind, hält der Anwalt für einen Fehler: „Ohne die Mithilfe der Ministerien und des Bafa hätte das nicht laufen können. Eigentlich müssten auch Vertreter der Bundesregierung auf der Anklagebank sitzen.“ Aber Rothbauer und Grässlin sind mit ihrem Versuch, durch Erweiterung der ursprünglichen Strafanzeige „weitere Beschuldigte“ im Ministerium und im Bafa wegen Beihilfe vor Gericht zu bringen, nicht weit gekommen.

So hat die Staatsanwaltschaft Rothbauers Schreiben vom November 2012 zunächst als „bloße Ermittlungsanregung“ verstanden. Begründung: Es seien keine konkreten Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten von Behörden- und Ministeriumsmitarbeitern genannt und auch später nicht nachgeliefert worden seien. Also begnügte sich die Staatsanwaltschaft damit, „anlässlich der Ermittlungen auch ein Augenmerk auf eine mögliche Verstrickung von Behörden- und Ministeriumsmitarbeitern zu legen“. Welche Erkenntnisse hierbei gewonnen wurden, wird nicht mitgeteilt. Nach drei Jahren Funkstille führte eine Rüge des Anwalts lediglich dazu, dass die Ermittler nunmehr von einer förmlichen Strafanzeige ausgingen. In Ermangelung von Anhaltspunkten für Straftaten wurde aber trotzdem kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Dabei blieb es auch nach einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

Einen ähnlichen Verlauf nahm die weitere Anzeige gegen Heckler & Koch wegen der Lieferung von Technologien zur Lizenzproduktion des Gewehrs G36 in Mexiko. Ein Technologietransfer wäre aus Sicht der Ermittler kein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, wenn es um die Herstellung konventioneller Kriegswaffen wie des Gewehrs G36 geht. Ein Lizenzvertrag verstoße auch nicht gegen das Außenwirtschaftsgesetz, heißt es. Voraussetzung für eine Straftat sei die tatsächliche Ausfuhr von Technologie, die für die Waffenproduktion unverzichtbar sein müsse. Ein entsprechender Anfangsverdacht, so schreibt die Staatsanwaltschaft, habe nicht festgestellt werden können.