Eine Journalistin hat einen privaten Brief auf Kosten des Verlags verschickt: Portokosten 3,70 Euro. Ihr wurde deswegen der Job gekündigt.

Heidelberg - Das Heidelberger Arbeitsgericht hat die Kündigung einer Redakteurin für unwirksam erklärt und deren Anspruch auf Weiterbeschäftigung bestätigt. Ihr Arbeitgeber, die Heidelberger „Rhein-Neckar-Zeitung“, hatte sie Anfang des Jahres fristlos entlassen, weil sie Privatpost an ihren in Kanada lebenden Mann auf dem Dienstweg und damit auf Kosten des Verlags verschickt hatte. Dies war bekannt geworden, weil der mit 3,70 Euro frankierte Großumschlag den Empfänger nicht erreicht hatte und an die Zeitung zurückgeschickt wurde. Die Redakteurin rechtfertigte sich damit, dass sie davon ausgegangen sei, es handle sich um dienstliche Post, weil in dem Brief – neben eindeutig Privatem – auch ein Presseausweis für ihren Mann gewesen sei, der gelegentlich als Fotograf für ihre Redaktion tätig war.

 

Richter: Abmahnung wäre ausreichend gewesen

Demgegenüber stellte das Gericht fest, es habe zwar einen beruflichen Bezug des Briefs gegeben, aber keine Beziehung zum Arbeitgeber. Insofern habe die Redakteurin pflichtwidrig gehandelt; das Vertrauen ihres Arbeitgebers sei, „wenn nicht zerstört, so doch erschüttert worden“. – „Es ist keine Lappalie, wenn ich mir einen Brief vom Arbeitgeber bezahlen lasse“, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht sei aber zu der Überzeugung gekommen, dass die Kündigung unverhältnismäßig gewesen sei. Die Mitarbeiterin habe mehr als zehn Jahre ohne Beanstandung für die Zeitung gearbeitet, und sie habe sich im Prozess einsichtig gezeigt. Eine Abmahnung wäre ausreichend gewesen, erklärte er.