Die Stadt Heidelberg und das Land Baden-Württemberg streiten um die zukünftige Nutzung der früheren Haftanstalt namens „Fauler Pelz“. Jetzt landete das Land einen Punktsieg.

Baden-Württembergs Sozialministerium kann die Sanierung des Heidelberger Ex-Gefängnisses „Fauler Pelz“ für den Maßregelvollzug fortsetzen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe grünes Licht gegeben, sodass die Handwerker mit sofortiger Wirkung ihre Arbeiten an dem Gebäude-Komplex wieder aufnehmen könnten, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Stuttgart. „Wir haben damit ein wichtiges Etappenziel erreicht.“

 

Bei dem Streit geht es darum, dass die Stadt Heidelberg den Gebäudekomplex für Uni-Zwecke nutzen möchte anstatt für eine temporäre Unterbringung von therapiebedürftigen Straftätern.

Zuvor hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe dem Widerspruch des Ministeriums gegen die Baueinstellung stattgegeben. Der von der Stadt erwirkte Baustopp vom 13. Mai dieses Jahres werde aufgehoben, erläuterte Lucha. Im „Faulen Pelz“ sollen 80 Plätze für suchtkranke Straftäter entstehen, die 2025 auf andere neu gebaute oder erweiterte Einrichtungen verteilt werden sollen.