Gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Deutschen Krebsforschungszentrums wird derzeit wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Der Versuch mit Mäusen soll zu lange angedauert und die Tiere zu spät eingeschläfert worden sein.

Heidelberg - Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. „Wir untersuchen, ob es sich bei den vom DKFZ eingeräumten Versäumnissen um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt“, sagte Behördensprecher Tim Haaf.

 

Der Verein Ärzte gegen Tierversuche hatte die Ärztin angezeigt. Nach Ansicht des Vereins wurde das Experiment, bei dem einige Mäuse an Tumoren qualvoll eingegangen seien, ohne Antrag auf Genehmigung durchgeführt. Vizechefin Corina Gericke betonte: „Das ist kein Kavaliersdelikt.“

Mäuse wurden zum Teil zu spät eingeschläfert

Stein des Anstoßes war ein Versuch mit Mäusen zur Wirksamkeit einer bestimmten Virentherapie für das besonders bösartige Ewing-Sarkom, an dem vor allem Kinder leiden. Die dazu im Sommer vergangenen Jahres veröffentlichte Studie bekamen Tierschützer über ihre Auswertung von Publikationen in die Hände.

Das DKFZ räumt ein, dass die Forscher den vorgeschriebenen Versuchszeitrahmen von fünf Jahren um sechs Wochen überzogen, eine andere Tumorzelllinie als ursprünglich geplant benutzt und einige Mäuse zu spät eingeschläfert haben. An Tumoren sei aber kein einziges Tier gestorben. Und das Team um die angezeigte Ärztin habe selbstverständlich einen Antrag gestellt, in dessen Rahmen es sich die ganze Zeit zu bewegen wähnte.

Werden die Abweichungen jedoch als Straftat gewertet, dann drohen der Onkologin bis zu drei Jahren Haft.