Heidelberg vertagt die Einführung der Übernachtungsabgabe erneut. Bis November will man über Alternativen zu der umstrittenen Abgabe nachdenken. Doch die Bettensteuer bleibt auch landesweit umstritten – Freiburg hat sie als einzige Stadt im Südwesten eingeführt.

Heidelberg - Kommt sie oder kommt sie nicht? Seit mehreren Jahren diskutiert der Heidelberger Gemeinderat die Einführung einer Übernachtungssteuer in der Tourismushochburg. Eigentlich sollte sie, auf Antrag der Grünen, schon im vergangenen Sommer beschlossen werden. 1,2 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen sollte sie der Stadt bringen, hieß es damals.

 

Neben den Hoteliers selbst votierte seinerzeit auch der parteilose Oberbürgermeister Eckart Würzner gegen die Pläne. Sie widerspreche dem Leitbild der Stadt, die gern weniger Tagestouristen hätte und stattdessen lieber mehr Übernachtungsgäste wolle, sagte er. Die Marketinggesellschaft der Stadt werde daher in einem Arbeitskreis mit dem Gastgewerbe und Ratsvertretern nach Alternativen zur ungeliebten Steuer suchen, kündigte er an.

Bis Ende Juni sollte der Arbeitskreis seine Vorschläge vorlegen. Doch außer der Idee, das Land könnte die Eintrittspreise für die gut eine Million Besucher des Schlosses im Jahr von sieben auf acht Euro erhöhen und die Mehreinnahmen der Stadt zur Verfügung stellten, ist der Runde wenig eingefallen. Die staatliche Schlösserverwaltung hat diesen Vorschlag inzwischen – erwartungsgemäß – abgelehnt. Man könne womöglich über eine für die städtischen Verkehrbetriebe günstigere Kostenverteilung beim kombinierten Schloss- und Bergbahnticket sprechen, sagte Andreas Falz, der Geschäftsführer der staatlichen Schlösser und Gärten; allerdings lasse sich daran frühestens von 2019 an etwas ändern, sagte er. „Eines ist klar: Das Land wird nicht für die Übernachtungssteuer aufkommen und deshalb die Schlossticketpreise erhöhen“, das hatte auch OB Würzner gegenüber dem Gemeinderat noch vor der Sommerpause eingeräumt. „Wir verfolgen aber weiter das Ziel eine Alternative zu finden, die die Abgabe obsolet macht. Denn dies ginge mit einem dauerhaft hohen Verwaltungsaufwand und finanziellen Belastungen unserer Hoteliers einher“, erklärte er. Bis Mitte November solle das Konzept vorliegen, kündigte er an – woraufhin die Entscheidung über die Einführung der Bettensteuer erneut verschoben wurde.

Der Kämmerer hat seit 2015 fast fünf Millionen Euro eingenommen

Damit bleibt Freiburg bis auf Weiteres die einzige Stadt in Baden-Württemberg, in der die Steuer erhoben wird. Fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises müssen die Hotels dort für Privatgäste seit 2015 abführen. Fast fünf Millionen Euro hat der Kämmerer dadurch in den ersten zwei Jahren zusätzlich eingenommen. Dennoch ist dem Beispiel der Stadt im Breisgau bisher nur die Gemeinde Rheinhausen im Landkreis Karlsruhe gefolgt. Die Entscheidung die Steuer in dem Ort zu erheben, der über relativ viele Ferienwohnungen verfügt, war nach Angaben von Bürgermeister Jürgen Louis weitgehend unumstritten. Ob sie sich am Ende auszahlt sei noch offen, da sie erst Anfang 2017 eingeführt worden sei, erklärte er auf Anfrage.

Ob die Steuer zulässig ist, ist noch nicht letzgültig geklärt

Darüber hinaus ist nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) die Einführung der Steuer aktuell nur noch in Esslingen geplant. In etlichen anderen großen und kleineren Städten habe man darüber in den letzten Jahren zwar diskutiert, die Abgabe aber aus unterschiedlichen Gründen wieder verworfen, erläuterte Daniel Ohl, der Sprecher des Dehoga-Landesverbandes – dies wohl auch, weil nach wie vor umstritten ist, ob die Bettensteuer grundgesetzlich zulässig ist. Dies hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwar im Fall von Freiburg Anfang 2016 bejaht.

Gegen diese und ähnliche Entscheidungen aus Norddeutschland sind noch vier Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Wann über sie entschieden wird, ist noch nicht absehbar. „Falls die Steuer auch letztinstanzlich für zulässig erklärt wird, befürchten wir deren Einführung in deutlich mehr Städten des Landes“, sagte Ohl. „Aus Sicht der Branche wäre das mit Sicherheit keine gute Entwicklung.“

Hoteliers kritisieren Bürokratie und hohe Kosten

Seit der Gesetzgeber 2017 die Mehrwertsteuer für Beherbergungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt hat, haben bundesweit mehrere Städte eine Steuer für Übernachtungen eingeführt, um ihre Gäste an ihren tourismusbedingten Kosten zu beteiligen. In Baden-Württemberg ist Freiburg bisher die einzige Stadt, die die Abgabe erhebt, Die Betriebe müssen fünf Prozent des Nettoübernachtungspreises abführen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Steuer grundsätzlich für rechtens erklärt. Allerdings darf sie nur von Privatreisenden erhoben werden. Berufliche Übernachtungen haben die Richter von der Abgabe ausgenommen, weil sie der Einkommenserzielung dienen. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind vier Beschwerden anhängig. Die letztinstanzliche Entscheidung dort ist noch nicht in Sicht.


Die Hoteliers bemängeln zusätzlichen Aufwand und finanzielle Einbußen. „Wir müssen vierteljährlich Listen erstellen – für Geschäfts- und Privatreisende; das sind mehr als zwei Clicks am Computer“, versichert Christoph Glück, der Kreisvorsitzende der Dehoga in Freiburg. „Wir können die Steuer auch nicht eins zu eins an die Gäste weitergeben und einfach die Preise erhöhen. Das ist daher Geld, das im Betrieb fehlt“, erklärt er.