Die Verteidigung im Hexenkessel-Prozess will einen Freichspruch für den Angeklagten erreichen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf eine Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.

Heilbronn - Im Prozess um schwerste Verbrühungen einer jungen Frau mit heißem Wasser bei einem Fastnachtsumzug in Eppingen hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung gefordert. Der Verteidiger des angeklagten 33-Jährigen will einen Freispruch erreichen, wie er am Freitag vor dem Amtsgericht Heilbronn sagte.

 

Der Angeklagte soll am 3. Februar beim Fastnachtsumzug in Eppingen bei Heilbronn als Hexe verkleidet eine 18 Jahre alte Zuschauerin schwer verbrüht haben. Laut Anklage hielt er sie über einen zu Showzwecken mit brühend heißem Wasser gefüllten Hexenkessel. Dabei entglitt ihm die 18-Jährige und landete mit den Beinen im Kessel.

Suche nach der richtigen Hexe war schwierig

Die Suche nach der richtigen Hexe hatte sich schon für die Polizei schwierig gestaltet - zumal die Hexen der wegen des Vorfalls aufgelösten freien Fastnachtsgruppe „Bohbrigga Hexenbroda“ alle schweigen. Mit einem Urteil wurde noch am Freitag gerechnet.