Mit dem veröffentlichten Video habe man die Gefilmten entblößt und vorgeführt, sagt Landesdatenschützer Stefan Brink. Er bleibt bei seiner Kritik und bezeichnet den Mitschnitt als eine kriminelle Tat.

Stuttgart - Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hat seine Kritik an der Aufzeichnung und Veröffentlichung des Videos mit dem FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache bekräftigt. Bei der Aufzeichnung handele es sich allem Anschein nach um eine kriminelle Tat, sagte er der dpa am Montag. Darum müsse sich die spanische Staatsanwaltschaft kümmern. Aber auch die Veröffentlichung des Videos durch Medien sei „kein Ruhmesblatt“, wenn auch nicht illegal. Man hätte mit einer reinen Wortberichterstattung die gleiche Fakten transportieren können. Indem man aber das Video ins Internet gestellt hat, habe man die Gefilmten entblößt und vorgeführt.

 

Brink hatte die heimliche Aufzeichnung und Veröffentlichung des Videos bereits am Wochenende kritisiert. Er wehrte sich am Montag gegen Kritik, er nehme damit rechte Kräfte in Schutz. „Wir schützen Links- und Rechtsextreme - und sogar nette Menschen“, sagte der Datenschützer. „Datenschutz ist ein Grundrecht und gilt für alle.“

„Süddeutsche Zeitung“ und „Spiegel“ hatten am Freitag über das offenbar heimlich gedrehte Video berichtet und kurze Ausschnitte daraus online gezeigt. Darauf ist der am Wochenende zurückgetretene österreichische Vizekanzler Strache 2017 bei einem Treffen mit einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte auf Ibiza zu sehen. Dieser stellte er öffentliche Aufträge in Aussicht, wenn sie seiner Partei FPÖ zum Wahlerfolg verhelfe. Die Berichterstattung führte zu Straches Rücktritt und zum Bruch der rechtskonservativen Koalition Österreichs.