Heimliche Durchsuchungen Der Staat darf sich nicht alles erlauben

Aktuell muss der Betroffene über eine Durchsuchung informiert werden – und hat das Recht, dabei zu sein. Foto: dpa/Boris Roessler

Wenn die Polizei eine Wohnung durchsucht, dann muss der Betroffene davon wissen. Doch jetzt soll sie neue Befugnisse bekommen. Die gehen zu weit, findet unsere Hauptstadtkorrespondentin Rebekka Wiese.

Berliner Büro: Rebekka Wiese (rew)

Was ist wichtiger – Freiheit oder Sicherheit? Diese Frage stellt sich aktuell mal wieder. Berichten zufolge soll das Bundesinnenministerium planen, dem Bundeskriminalamt (BKA) in bestimmten Fällen heimliche Wohnungsdurchsuchungen zu erlauben. Natürlich nur unter strengen Bedingungen und nur als letztes Mittel im Sinne der Terrorabwehr.

 

Es ist nicht einfach, sich gegen eine Maßnahme auszusprechen, die Terroranschläge verhindern soll. Doch dieser Vorschlag geht zu weit. Die Vorstellung, dass hierzulande Wohnungen durchsucht werden, ohne dass der Betroffene davon erfährt, ist schwer aushaltbar. Nicht nur, aber ganz besonders angesichts der historischen Erfahrungen in diesem Land. Hier sticht Freiheit Sicherheit.

Schon jetzt viel möglich

Der Staat hat schon jetzt Möglichkeiten, um Wohnungen zu durchsuchen. Allerdings hat der Betroffene das Recht, dabei anwesend zu sein. Ist er nicht vor Ort, muss die Polizei einen Vertreter, notfalls einen Nachbarn dazu holen. Außerdem muss der Betroffene sofort darüber informiert werden, weshalb seine Wohnung durchsucht wird – es sei denn, so steht es schon jetzt im Gesetz, das gefährdet den Erfolg der Maßnahme.

Die neuen Pläne zielen nun darauf, dass die Durchsuchung heimlich bleibt. Der Betroffene würde dann gar nicht erfahren, dass die Polizei sich durch seine Schubladen gewühlt hat. Das nimmt dem einzelnen Bürger auch die Gelegenheit, sich dagegen zu wehren, falls dem Staat doch mal ein Fehler passiert. Dazu kommt es selten. Ausgeschlossen ist es nicht.

Es ist grundsätzlich richtig, darüber nachzudenken, welche Möglichkeiten das BKA bräuchte, um effektiver zu arbeiten. Man könnte der Polizei zum Beispiel erlauben, den Betroffenen erst nach einer Durchsuchung einer Wohnung darüber zu informieren, innerhalb einer festgelegten Frist. Selbst das wäre eine weitgehende Maßnahme. Aber es wäre ein denkbarer Kompromiss zwischen Freiheit und Sicherheit.

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