Nachbarn müssen Laub und Pollen von Bäumen in der Regel dulden.

Heimsheim - Nachbarn müssen Laub, Pollen und andere Einwirkungen von Bäumen auf ihrem Grundstück hinnehmen, wenn die landesrechtlichen Abstandsgrenzen eingehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Konkret ging es um einen Fall aus Heimsheim. Ein Grundstücksbesitzer hatte verlangt, drei gesunde Birken auf dem Nachbargrundstück fällen zu lassen. Ein Beseitigungsanspruch bestünde nach dem Urteil aber nur, wenn der Eigentümer der Bäume sein Grundstück nicht ordnungsgemäß bewirtschaften würde und etwa den vom Landesgesetz vorgesehenen Mindestabstand der Bepflanzung nicht einhalten würde. Hier stehen die Bäume mindestens zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt.

 

Das Amtsgericht Maulbronn hatte die Klage des Nachbarn auf Beseitigung der etwa 18 Meter hohen Bäume abgewiesen, das Landgericht Karlsruhe hatte in der Berufung dem Kläger aber Recht gegeben. Der für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat hob das Urteil des Landgerichts jetzt auf.