Nicht alle Mängel konnten rechtzeitig behoben werden. Das Landratsamt muss nun die Nutzung verbieten. Mittlerweile hat der Bürgermeister Jürgen Troll eine Eilentscheidung getroffen, die notwendige Brandmeldeanlage zu beschaffen.

Heimsheim - Paukenschlag im Schleglerschloss: Das Landratsamt hat dort schwerwiegende Mängel in Sachen Brandschutz festgestellt. In der Folge hätte unter anderem eine mobile Brandmeldeanlage in dem Gebäude installiert werden müssen. Am Freitag, 30. Juni, endete die Frist dafür – doch die Anlage fehlt. Damit wird der Schleglerkasten fortan für Veranstaltungen tabu sein – auch wenn die Anordnung dafür natürlich noch nicht raus ist. Zumindest bis es eine Meldeanlage gibt oder ein umfassendes Brandschutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wurde. Das wohl größte Problem dabei: Niemand fühlt sich so recht zuständig. Die Stadt Heimsheim sieht das Land als Eigentümer in der Pflicht, das Land wiederum verweist auf den Pachtvertrag, nach dem die Stadt zuständig sei. Anfang Juli stehen weitere Gespräche zwischen den Beteiligten an. Bürgermeister Jürgen Troll hat inzwischen zudem eine Eilentscheidung getroffen, die notwendige Brandmeldeanlage zu beschaffen (siehe Seite II).

 

Das Schloss, wegen seiner markanten Form auch als Schleglerkasten bekannt, ist eines der Aushängeschilder von Heimsheim und wird sowohl von Vereinen für regelmäßige Treffen als auch für Veranstaltungen wie Hochzeiten und Rittermahle genutzt. Eigentümer ist das Land Baden-Württemberg, die Stadt Heimsheim hat das Gebäude gemietet. Der Verein Kuratorium Schleglerschloss ist wiederum für die Verwaltung und Weitervermietung an die verschiedenen Nutzer zuständig.

Frist für Brandschutzkonzept

Seinen Anfang nahm die Geschichte Ende Mai, als Vertreter des Landratsamts auf Wunsch des Landes eine Brandbegehung im Schleglerkasten durchführten – denn für so etwas sind die Landkreise zuständig. „Es war eine gemeinsame Begehung mit allen Beteiligten, und alle haben die Probleme gesehen“, erklärt Wolfgang Herz, der stellvertretende Landrat des Enzkreises. „Und wenn man so etwas sieht, kann man nicht einfach gehen und nichts tun.“ Das Landratsamt stellte deshalb eine Liste mit allen Mängeln zusammen und gab vor: Nur wenn bestimmte Voraussetzungen bis zum 30. Juni erfüllt seien, werde das Amt von einer Nutzungsuntersagung absehen. Darüber hinaus muss bis zum 31. August ein geeignetes Brandschutzkonzept erstellt werden, damit das Schleglerschloss auch weiterhin offen bleiben darf.

„Wir mussten zum Beispiel alle Brandlasten aus dem Treppenhaus entfernen“, erklärte Heimsheims Bürgermeister Jürgen Troll im Gemeinderat. Außerdem dürfen seither und bis zur Fertigstellung des Brandschutzkonzepts Veranstaltungen ausschließlich im dritten Obergeschoss stattfinden. Denn nur von dort gibt es noch einen zusätzlichen Ausweg über eine Fluchtbrücke zum Rathaus. Nach Aussage von Jürgen Troll wurden die Vorgaben alle erfüllt – bis auf eine: Für die Übergangszeit bräuchte das Gebäude eine Brandmeldeanlage. Und die ist nicht billig. Jürgen Troll zufolge geht es dabei um Kosten in Höhe von rund 45 000 Euro.

Land verweist auf Mietvertrag

Er sieht klar das Land in der Pflicht, das sich als Eigentümer um den Brandschutz kümmern müsse. Doch das Land könne und wolle dafür kein Geld zur Verfügung stellen. „Und wir können keine 45 000 Euro für etwas ausgeben, für das eigentlich ein anderer zuständig ist.“ Beim Land betrachtet man die Sache ganz anders: „Es gibt einen Vertrag aus dem Jahr 1993“, erklärt Thea Karcher-Kastner, stellvertretende Leiterin des Amts für Vermögen und Bau in Pforzheim. Darin habe sich das Land zwar dazu verpflichtet, sich beim Ausbau um „Dach und Fach“ sowie um den Brandschutz zu kümmern – der nach damaligen Vorgaben eingehalten wurde. Im Zuge der weiteren Nutzung trage aber die Stadt die Verantwortung für den Innenausbau und somit auch für den Brandschutz im Inneren. „Die Stadt ist dafür zuständig, dass die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung eingehalten werden.“ Insofern herrscht auch noch keine Einigkeit darüber, wer nun für das Erstellen des besagten Brandschutzkonzepts zuständig ist.

Am härtesten trifft die Entwicklung selbstverständlich die Vereine, die das Gebäude nicht nur einmalig, sondern regelmäßig nutzen. „Seit der Wiedereinweihung vor 22 Jahren ist das Schleglerschloss zu einer festen Institution für das Heimsheimer Vereinsleben geworden“, sagt Jürgen Gerhold vom Kuratorium. „Eine komplette Schließung wäre ein Super-Gau.“ Er hoffe deshalb weiterhin auf ein Entgegenkommen des Landratsamts. „Denn die Frist war gerade für die Brandmeldeanlage schon sehr sportlich.“

Für das Landratsamt jedoch ist die Sache klar, beim Brandschutz gibt es offenbar keine Kompromisse. Wenn nicht alle Auflagen erfüllt sind, „geben wir eine schriftliche Anordnung heraus, dass die Nutzung untersagt ist“, so Wolfgang Herz. Das betreffe jede Art von Veranstaltung. Ob es allerdings Ausnahmeregelungen für kleine Gruppen, quasi Vereinstreffen, geben könne, müsse man später im Detail klären.

So geht es weiter

Bis auf weiteres können die Betroffenen aufatmen: Am Freitag gab der Heimsheimer Bürgermeister Jürgen Troll seine Eilentscheidung bekannt, dass die Stadt „bezüglich der geforderten mobilen Brandmeldeanlage für die kommenden zwei Monate als Kostenträgerin“ einspringt.

Jürgen Troll begründet diese Entscheidung gegenüber dem Gemeinderat damit, dass die Gefahr bestehe, dass „eine vollständige Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird“, sofern die vom Landratsamt vorgegebenen Voraussetzungen nicht bis zum 30. Juni erfüllt seien. Zu diesen Voraussetzungen gehörte auch die genannte Brandmeldeanlage. Das Landratsamt war auf Anfrage unserer Zeitung noch konkreter geworden und hatte angegeben, dass eine entsprechende Anordnung in diesem Fall zweifellos herausgehen werde. Mit der Anschaffung der Brandmeldeanlage möchte die Stadt den Nutzern des Schlosses und dem Kuratorium nun einen notwendigen Spielraum verschaffen. Denn der Schleglerkasten wird regelmäßig von Vereinen, aber auch für Veranstaltungen wie Hochzeits- und Geburtstagsfeiern genutzt.

In zwei Monaten, am 31. August, endet dann die zweite Frist des Landratsamts. Bis dahin muss ein umfassendes Brandschutzkonzept für das Schleglerschloss erstellt worden sein, damit es auch weiterhin offen bleiben darf. Auch hier sind die Zuständigkeiten noch nicht geklärt, die Meinungsverschiedenheit zwischen Land und Stadt ist „nicht beigelegt“, so Troll. Ein Anwalt wurde „mit der juristischen Prüfung der offenen Frage beauftragt“.

Kommentar: Lösungen finden

Eins ist klar: Beim Brandschutz darf es keine Kompromisse geben. Es darf nicht erst etwas passieren, bis jemand bestehende Gefahren ernst nimmt. Von daher ist es vollkommen richtig, wenn das Landratsamt hier eine klare Linie fährt. Wichtig ist nun vor allem die Frage, wie es weitergeht. Seit der Schließung der Stadthalle ist die Zahl der Vereinsräume in der Stadt immerhin ziemlich geschrumpft. Es darf nicht passieren, dass wegen einer Unklarheit in einem Pachtvertrag zwischen zwei Verwaltungen das Vereinsleben in Heimsheim quasi zum Erliegen kommt. Es hinterlässt ein großes Fragezeichen – nicht nur bei den Betroffenen –, dass es Stadt und Land innerhalb eines Monats noch nicht geschafft haben, die Zuständigkeiten für ein historisch und gesellschaftlich derart wichtiges Gebäude zu klären. Für die Zukunft und zum Wohl der Bürger sollten sich die Verantwortlichen nun in jedem Fall zusammenraufen und gemeinsam an einer guten Lösung arbeiten.