Zehn Jahre, nachdem Uwe Rupp ein Grundstück gekauft hat, muss er sich jetzt dafür vor dem Verwaltungsgericht verantworten. Denn die Stadt und der Gemeinderat fühlen sich vom früheren Schultes hintergangen. Doch das sehen die Juristen nicht so.

Heimsheim - Ob ein umstrittener Grundstücksverkauf Uwe Rupp vor dreieinhalb Jahren sein Amt kostete, ist fraglich. Dass das Geschäft dem Image des damaligen Heimsheimer Bürgermeisters nicht zuträglich war, liegt nahe. Doch Schadenersatz an die Stadt Heimsheim muss er nicht leisten.

 

Denn das Karlsruher Verwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung angeschlossen, die zuvor schon das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Landratsamt des Enzkreises geäußert hatten: Demnach ist Rupps Grundstückskauf im Lailberg II rechtlich korrekt. Am Montagnachmittag war die Verhandlung vor der neunten Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, am Dienstag hat sie dann bekannt gegeben: Die Klage ist zurückgewiesen.

Es ist genau zehn Jahre her, dass Uwe Rupp, damals noch Schultes in Heimsheim, die Fläche seiner Sekretärin abkaufte. Das sorgte zunächst für kein öffentliches Aufsehen und wurde erst im Bürgermeister-Wahlkampf 2013 ein Thema.

Heimsheim will Schadensersatz

Am Ende war der Herausforderer Jürgen Troll erfolgreich. Rupp musste das Rathaus nach acht Jahren verlassen. Der heute 54-Jährige ist aus dem Erwerbsleben ausgeschieden, lebt von seiner Bürgermeister-Pension in Königsbach-Stein.

Doch mit Rupps Abgang war der Fall Lailberg noch nicht abgeschlossen. Heimsheim wollte vom einstigen Schultes Schadenersatz. Das juristische Hauptargument der Stadt: Die Sekretärin hatte das Grundstück nicht Uwe Rupp als Privatperson angeboten, sondern der Stadt. Und hätten die Gemeinderäte von dem Angebot erfahren, hätten sie selbstverständlich zugegriffen.

Schließlich ist der Lailberg II seit den 80er Jahren Bauerwartungsland. 2011 hat sich Heimsheim dazu entschlossen, dort ein Wohngebiet auszuweisen. Dadurch ist der Wert des Grundstücks von 30 000 Euro – das hatte Uwe Rupp 2006 bezahlt – auf geschätzte 111 000 Euro gestiegen.

Diese Wertsteigerung hätte der Gemeinderat gerne der Stadtkasse zugeführt – hätte er von dem Angebot erfahren. Aber wollte die Sekretärin wirklich an die Stadt verkaufen? Das herauszufinden, war am Montag die Aufgabe der Kammer in Karlsruhe.

Zwischen Kronleuchtern und Stuckdecken im alterwürdigen Gerichtssaal Nr. 1 stehen sich Bürgermeister Jürgen Troll, Hauptamtsleiter Paul Moch und der städtische Anwalt Roger Bohn dem Beklagten Uwe Rupp samt Rechtsbeistand Andreas Lingenfelser gegenüber. „Wie geht es Ihnen?“, will der Vorsitzende Richter Henning Jaeckel-Leigh von Rupp wissen. „Ich bin zufrieden“, murmelt der vorsichtig.

Wichtigste Zeugin ist die Sekretärin. 2006 habe sie das Geld gebraucht. Deshalb wollte sie ihr Grundstück am Lailberg verkaufen. „Ich nutze die kurzen Wege“, habe sie sich damals gedacht, erzählt sie den fünf Richtern. „Ich geh’ einfach ins Amtszimmer und verkauf’s der Stadt.“

Die Aussagen widersprechen sich

Warum an die Stadt, will der Vorsitzende Richter wissen. „Das ist bei uns in der Familie üblich, dass wir unsere Grundstücke an die Stadt verkaufen.“ Ihr Chef Uwe Rupp habe ihr dann versprochen, das Angebot an den Gemeinderat weiterzugeben. „Wochen später hat er mich dann wieder angesprochen und gesagt, der Gemeinderat habe kein Interesse, aber er will es kaufen“, erzählt die Zeugin. Uwe Rupp selbst hat das kurz zuvor den Richtern anders dargestellt. Bei der Hochzeit der Tochter der Sekretärin habe sie ihn zwischen Tür und Angel darauf angesprochen, ob er das Grundstück nicht kaufen wolle.

Wer sagt nun die Wahrheit? „Sie haben all Ihre Grundstücke an die Gemeinde verkauft?“, will Rupps Anwalt Lingenfelser von der Sekretärin wissen. Ja, sagt sie. „Auch Ihr Elternhaus in Heimsheim?“ Nein, das sei an Privatleute gegangen.

„Dass die Zeugin das Grundstück ausdrücklich der Stadt angeboten hat, zu der Überzeugung konnte das Gericht nicht gelangen“, verkündet der Richter Jaeckel-Leight schließlich, nachdem er die Sekretärin aus dem Zeugenstand verabschiedet hat. Zu viele Schwächen, Unsicherheiten und Widersprüche hätten sich in ihren Aussagen befunden. „Auch wenn ich nicht glaube, dass sie gelogen hat“, erklärt der Vorsitzende Richter.

Das heißt: Nach Landratsamt und Regierungspräsidium kann nun auch das Verwaltungsgericht in Karlsruhe keine Rechtsfehler in dem Vorgang von damals erkennen. Jetzt muss der Heimsheimer Gemeinderat entscheiden, ob er den Vorgang auf sich beruhen lässt, oder beim Oberverwaltungsgericht in Berufung geht.