Zwei Heimsheimer, die sich schon lange nicht grün sind, begegnen sich nun vor Gericht. Der eine soll den anderen mit dem Auto bedroht haben.

Heimsheim/Maulbronn - Was am 7. April dieses Jahres, abends gegen 20.30 Uhr, im Mühlrain in Heimsheim genau geschehen ist, konnte gestern vor dem Amtsgericht in Maulbronn nicht abschließend geklärt werden. Obwohl acht Zeugen aussagten. Der Vorsitzende Richter Bernd Lindner, der Direktor des Amtsgerichts, vertagte schließlich die Verhandlung auf einen späteren Termin.

 

Worum geht es? Angeklagt ist Walter Gommel, Landwirt in Heimsheim und Mitglied des dortigen Gemeinderats. Der 77-Jährige soll im Frühjahr mit seinem Auto auf der Straße Mühlrain so gefahren sein, dass einer der dort wohnenden Nachbarn zur Seite springen musste, um nicht mit dem Fahrzeug in Berührung zu kommen.

Während der Angeklagte sagte, dass er die an dieser Stelle vorhandene Kurve nicht bewusst schneiden wollte und der Geschädigte plötzlich hinter einer Mauer hervorgekommen sei, sagte dieser, dass der Angeklagte bewusst auf ihn zugehalten habe, sodass er habe ausweichen müssen. Der Staatsanwalt sieht darin den Tatbestand der Nötigung, den es nun vor Gericht zu klären gilt.

Angeklagter und Geschädigter kennen, aber mögen sich nicht

Schnell wurde deutlich, dass es zwischen den beiden Nachbarn schon seit Längerem diverse Streitigkeiten gab. Von gegenseitigen Beschimpfungen war die Rede. Immer wieder soll sich der Landwirt darüber geärgert haben, dass die Hunde des Geschädigten auf den öffentlichen Grünstreifen entlang der Felder ihre Notdurft verrichten. Der Nachbar und seine Frau – sie informierte an dem besagten Abend die Polizei von dem Vorfall – berichteten davon, dass der Angeklagte immer wieder vor ihnen ausgespuckt habe.

Der Vorsitzende Richter fragte den Geschädigten: „Sie kennen sich schon lange, mögen sich aber nicht?“ Der Angesprochene sagte kurz und knapp: „Ja, stimmt.“ Weil er sich nach dem Vorfall mit dem Auto bedroht fühle, habe er vor dem Oberlandesgericht ein Annäherungsverbot gegen den Angeklagten erwirkt. Dieser dürfe sich ihm nun nicht mehr als zehn Meter nähern.

Fest steht, dass Walter Gommel am späteren Abend nach seiner Rückkehr von einem Gaststättenbesuch im benachbarten Hausen von Polizeibeamten zur Befragung und Entnahme einer Blutprobe mitgenommen wurde. Anscheinend leistete der Landwirt dabei Widerstand, denn die Beamten legten ihm Handschellen an. Dabei stürzte Gommel und wurde verletzt. Richter Bernd Lindner las aus dem Arztbericht vor, und nannte diverse Hämatome an den Armen und Verletzungen am Kopf.

Der Prozess wird fortgesetzt

Vor Gericht klagte Walter Gommel über diese „grobe Behandlung bei der Verhaftung“. Dieser Vorgang ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.

Wohl aber soll der Angeklagte während der Verhaftung und später bei der Blutentnahme damit gedroht haben, dass er das nächste Mal den Geschädigten umbringen werde. Bei der Befragung durch den Richter bestritt er diese Drohungen allerdings konsequent. „Dann gehen Sie soweit zu sagen, dass die Polizeibeamten lügen?“ fragte Richter Bernd Lindner.

Auch die teils widersprüchlichen Aussagen der Zeugen aus dem Umfeld der beiden zerstrittenen Männer brachten wenig Klarheit zu den tatsächlichen Geschehnissen am Abend des 7. April. Weil der Staatsanwalt schließlich darauf bestand, den Vorwurf der Drohungen zu verifizieren, müssen nun in einer weiteren Verhandlung die beteiligten Polizeibeamten und eventuell auch der Arzt, der die Blutprobe entnommen hat, angehört werden.