Heizen in Stuttgart Stehen viele Wärmepumpen in Stuttgart rechtswidrig? „Wäre zu weit gegriffen“

, aktualisiert am 15.03.2026 - 11:32 Uhr
Die Wärmepumpe des Stuttgarters steht innerhalb der Grundstücksgrenze, aber außerhalb des Baufensters. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Ein Mann aus Stuttgart weist auf ein Wärmepumpen-Problem hin, das neben ihm noch etliche andere haben könnten. Es geht um den Aufstellungsort außerhalb des Baufensters.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Wie die Stadt Stuttgart bei den Wärmepumpen agiere, ärgert den Mann aus Bad Cannstatt. Erst vor Kurzem war er wieder mit seinem Nachbarn bei einer Veranstaltung, bei der die Stadt im Hospitalhof für den Umstieg geworben hat. Er selbst hatte sich da längst entschieden; seit Jahren betreibt er eine Wärmepumpe, jetzt will er die alte austauschen. Was ihn bei der Veranstaltung gestört habe: Wieder kein Wort über das Problem des Cannstatters – und womöglich etlicher weiterer Stuttgarter. Seinen Namen will er nicht veröffentlichen, sein Bild und seine Geschichte schon.

 
Die beiden Nachbarn: im Hintergrund rechts die Wärmepumpe des Mannes rechts im Bild Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wärmepumpen, die neben dem Haus aufgestellt werden, sind in Stuttgart verfahrensfrei. Jedoch: Befindet sich die Wärmepumpe außerhalb des Baufensters, ist das Baurechtsamt im Boot. „Das ist die Regel, weil im Baufenster steht ja das Haus“, sagte der Baubürgermeister Peter Pätzold im Januar gegenüber unserer Redaktion.

Der Mann aus Stuttgart plant eine neue Wärmepumpe

Der Cannstatter will eine neue Wärmepumpe installieren, hinten am Rand seines Gartens, wo bereits die jetzige steht. Der Standort ist innerhalb der Grundstücksgrenze, aber außerhalb des Baufensters. „Das Baufenster endet mit der Terrasse“, sagt er. Direkt am Reihenhaus, Baujahr 1968, will er die Pumpe nicht haben. Weil er auf Propan als Kältemittel umsteigt, wollte er auf Nummer sicher gehen – und stieß dabei auf bürokratische Hürden, über die seiner Ansicht nach nicht offen informiert werde. Was das Baurechtsamt von ihm verlangte, laufe der ganzen Werbung für die Wärmepumpe zuwider.

Die Stadt verlangt in solchen Fällen folgende Unterlagen:

  • Lageplanskizze im Maßstab 1:500 auf Grundlage eines aktuellen Liegenschaftskatasterauszugs
  • Darstellung des Baugrundstücks (Grundstück nach dem Grundbuch) mit violetter Bandierung
  • Darstellung der Bebauungsplanfestsetzungen
  • Darstellung der bestehenden Gebäude in Grau, Darstellung der Wärmepumpe in vollflächig Rot
  • Bemaßung der Wärmepumpe
  • Bemaßung der Abstände von der Wärmepumpe zu den Nachbargebäuden

Die geforderte Form habe ihn schließlich 1600 Euro gekostet, wie er sagt. „Dann werden Sie irgendwann richtig wütend.“ Wegen dieser Unklarheiten habe sein Nachbar, der ein paar Straßen weiter wohnt, sein Wärmepumpen-Projekt einstweilen eingefroren. Die beiden vermuten, dass die allermeisten Wärmepumpen in Stuttgart von dem Problem betroffen sein könnten.

Etliche rechtwidrige Wärmepumpen? Stadt Stuttgart sagt „nein“

Die Stadt Stuttgart könne nicht abschätzen, wie viele Wärmepumpen außerhalb des Baufensters aufgestellt seien. Das ergebe sich aus der Sache, „da sie ja gerade ohne eine Information der Behörde aufgestellt werden“, sagt der Sprecher Sven Matis für das Baurechtsamt. „Daraus zu schließen, dass zahllose Wärmepumpen rechtswidrig aufgestellt wurden, wäre zu weit gegriffen“, sagt Matis. In vielen Gebieten von Stuttgart seien die Baufenster „deutlich größer als die einzelnen Gebäude“. Oder es gebe gar keine festgesetzten Baufenster.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Katrin Steinhülb-Joos hatte einen Brief an das baden-württembergische Umweltministerium geschickt mit diversen Fragen zum Aufstellungsort von Wärmepumpen. Aus der Antwort, die vor Kurzem kam, geht auch hervor, dass Kommunen Handlungsspielraum haben, wenn es um Wärmepumpen außerhalb von Baufenstern geht. „Die Baurechtsbehörden haben die rechtlichen Handlungsspielräume, bei Bedarf einzelne Bauvorlagen nachzufordern oder bei fehlendem Bedarf auf diese zu verzichten“, heißt es in dem Schreiben der Umweltministerin Thekla Walker.

„Es gibt keine Mindestanforderung. Die Kommunen haben einen Hebel in der Hand“, sagt Sebastian Willems, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Steinhülb-Joos. Aus seiner Sicht nehme es Stuttgart übergenau – und mache es damit Umstiegswilligen schwerer als nötig. „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“

Das sagt die Stadt Stuttgart dazu

„Vermieden werden könnte dieser Aufwand, wenn der Bundesgesetzgeber unseren Vorschlag, Wärmepumpen außerhalb des Baufensters ohne Erfordernis einer Dispensentscheidung errichten zu dürfen, aufgreift und dies in Paragraf 248 Baugesetzbuch vergleichbar den Solaranlagen regelt“, sagt der Stadt Sprecher Matis.

Aus dem Bundesbauministerium ist dazu auf Nachfrage zu hören: „Nach der aktuellen Planung ist vorgesehen, Paragraf 248 des Baugesetzbuchs im Zuge der bevorstehenden Novelle zu ergänzen.“ Der Gesetzentwurf befinde sich noch in der Abstimmung, Details könnten noch keine genannt werden.

Mann aus Bad Cannstatt will umsetzen

Der Mann aus Bad Cannstatt, der seine Wärmepumpe außerhalb des Baufensters austauschen will, sagt: „Ich bin ein großer Fan der Wärmepumpe, ich setz’ das jetzt um.“ Er habe inzwischen alles eingereicht, vom Baurechtsamt aber bisher nichts mehr gehört. Es gehe ihm nicht darum, Stimmung zu machen, sagt er. „Meine Stoßrichtung ist: Wer jetzt eine Wärmepumpe will, sollte nicht in diese Tretmühle geraten.“

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