Heizen Wie kalt darf es in der Wohnung sein?
Erste Vermieter drosseln die Heizungen um Gas zu sparen. Dürfen die das? Und was, wenn man die Nebenkosten nicht mehr bezahlen kann?
Erste Vermieter drosseln die Heizungen um Gas zu sparen. Dürfen die das? Und was, wenn man die Nebenkosten nicht mehr bezahlen kann?
Angesichts der aktuellen Hitzewelle spielen Mindesttemperaturen in Wohnungen keine Rolle. Das wird sich ändern. Für manch einen Mieter droht der nächste Winter ungemütlich zu werden. Der Wohnungskonzern Vonovia hat angekündigt, bei Zehntausenden von Wohnungen die Temperaturen nachts auf 17 Grad abzusenken. In Sachsen hat die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde die Heizung bereits in mehreren Hundert Wohnungen für den Sommer abgestellt und warmes Wasser rationiert. Da stellt sich die Frage: Dürfen die das überhaupt? Das ist nicht die einzige Unklarheit in Zusammenhang mit der Erdgaskrise und Wohnungen.
Wie hoch muss die Wohnungstemperatur mindestens sein?
Auch wenn es den ein oder anderen überrascht: „Eine gesetzliche Regel gibt es nicht“, sagt Udo Casper, der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Baden-Württemberg. Was es gibt sind allerdings eine Unmenge an Gerichtsentscheiden – mit nicht immer deckungsgleichen Ergebnissen. Eine Temperatur von 18 Grad reiche nicht aus, so das Landgericht Heidelberg. Das Amtsgericht Springe hat 17 Grad in der Nacht hingegen für ausreichend befunden.
Wer bestimmt die Temperatur?
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Heizung so eingestellt ist, dass die im Mietvertrag festgelegte Mindesttemperatur gewährleistet wird. Fehlt dort eine Mindesttemperatur, sehen zahlreiche Gerichte eine Temperatur von 20 bis 22 Grad für ausreichend an. Und: auch außerhalb der Heizperiode muss die Heizung an kalten Tagen funktionieren.
Wie ist das in Mehrfamilienhäusern?
„Das Sagen hat nicht die Hausverwaltung, sondern die Eigentümergemeinschaft“, sagt Ottmar Wernicke, Geschäftsführer von Haus und Grund Baden-Württemberg. Allerdings muss die Gemeinschaft so entscheiden, dass man gut in dem Haus leben kann. Von Gerichten aufgestellte Regeln seien daher zu beachten. Pauschale Temperaturregeln hält Wernicke jedoch generell für problematisch. „Es gibt verschiedene Lebensentwürfe, Homeoffice und Nachtschicht zum Beispiel, und somit unterschiedliche Heizbedürfnisse“. Der Mieterbund pflichtet dem bei. Auch ältere Menschen oder Babys brauchten oft höhere Temperaturen.
Könnten sich die Regeln ändern?
Derzeit werden verschiedene Möglichkeiten erwogen, wie Gas zu verteilen ist. Mehrere Gesetze werden geändert oder geschaffen. Noch ist über eine gesetzliche Regelung zur Mindesttemperatur nichts bekannt. Allerdings: „Der Gesetzgeber hätte wohl die Möglichkeit wegen der aktuellen Notlage in dieser Beziehung etwas zu regeln“, sagt Haus-und-Grund-Geschäftsführer Wernicke.
Die Nebenkosten explodieren – was können Mieter dagegen tun?
„Schon jetzt Geld zurücklegen“, rät Udo Casper vom Mieterbund. Die Summe hänge von der Größe der Wohnung und dem Heizverhalten ab – mit rund 1000 Euro zu kalkulieren sei aber kein Fehler. Wernicke von Haus und Grund empfiehlt den Vermietern, schon jetzt bei den Mietern anzuregen, freiwillig die monatlichen Abschläge zu erhöhen. „Der Angriff auf den Geldbeutel ist dann leichter zu ertragen.“ Ins Blaue hinein dürften Vermieter die Abschläge allerdings nicht einseitig nach oben setzen, dies gehe nur nach einer Jahresabrechnung, aus der sich ergebe, dass die bisherige Summe nicht ausreiche.
Ist es ein Kündigungsgrund, wenn der Mieter die Nebenkosten nicht bezahlt?
Ja, sagen Mieterbund und Haus und Grund übereinstimmend. Weil damit zu rechnen sei, dass viele Mieter im nächsten Jahr ernste Probleme mit ausufernden Rechnungen bekommen, fordert der Mieterbund ein Moratorium für Kündigungen. Haus und Grund setzt auf die Bereitschaft der Vermieter, dem Mieter die Zahlung zu stunden. „Damit haben wir schon während der Coronakrise gute Erfahrungen gemacht“, sagt Wernicke.