Nächstes Jahr wird der CO₂-Preis erhöht. Dies hat unter anderem auch Auswirkungen auf die Heizkosten. Worauf muss man sich bei der Nebenkostenabrechnung einstellen?
Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die globale Erwärmung zu begrenzen, soll der CO₂-Preis dazu beitragen, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Dieser steigt im Jahr 2026 in Deutschland weiter an. Mieter als auch Vermieter sollten sich auf höhere Kosten bei den Heizkosten einstellen, da die Erhöhung des CO₂-Preises eine Verteuerung mit sich bringen kann.
Heizkosten 2026: Erhöhung durch den CO₂-Preis
Der Preis pro Tonne Kohlendioxid stieg zum Jahreswechsel von ehemals 45 auf 55 Euro an, inklusive Mehrwertsteuer. Bei den Heizkosten schlug das nach Informationen des ADAC bisher mit rund 1,19 Cent pro Kilowattstunde Gas bzw. 17,52 Cent pro Liter Heizöl zu Buche. Für ein unsaniertes Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bzw. einem Verbrauch von 2000 Litern Heizöl bedeutet das aktuell jährliche Mehrkosten von etwa 237 Euro bei Gasheizung oder rund 350 Euro bei Ölheizung.
2026 wird der CO₂-Preis auf 55–65 Euro erhöht. Für Gas ergeben sich dann laut ADAC bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde, wodurch die Zusatzkosten bei einem typischen Verbrauch auf 263 bis 311 Euro steigen können. Bei Heizöl klettern die Aufschläge der Rechnung zufolge auf bis zu 20,70 Cent pro Liter, was jährliche CO₂-Kosten von 349 bis 412 Euro nach sich zieht. Für eine Gasheizung mit einem Verbrauch von 20.000 kWh liegen die zusätzlichen Kosten im nächsten Jahr demnach bei 26–74 Euro. Wer mit Öl heizt, muss bei einem Verbrauch von 2000 Litern Heizöl mit Mehrkosten durch die CO₂-Preis-Erhöhung von bis zu 62 Euro rechnen. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Verbrauch ab. Energetisch sanierte Effizienzhäuser zahlen deutlich weniger, profitieren also stärker von der Verringerung des Energieverbrauchs.
Mieter oder Vermieter: Wer bezahlt den CO₂-Preis bei den Heizkosten?
Die zusätzlichen Heizkosten werden nicht unbedingt allein von den Mietern oder Vermietern getragen. Entscheidend ist, wie viel CO₂ ein Gebäude pro Quadratmeter im Jahr ausstößt. Je schlechter die Energiebilanz, desto höher ist der Anteil, den Vermieter übernehmen muss. Bei energieeffizienten Häusern mit weniger als zwölf Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter zahlen Mieter den Preis vollständig selbst. Steigt der Ausstoß jedoch über 52 Kilogramm, müssen Vermieter 95 Prozent der CO₂-Kosten übernehmen. Dazwischen teilen sich die Kosten zu unterschiedlichen Prozentzahlen auf. Grundlage für die Berechnung ist der tatsächliche Brennstoffverbrauch, der in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen wird. Dort müssen die CO₂-Emissionen, der Brennstoffverbrauch und die entsprechenden Kosten transparent aufgeführt sein. Mieter sollten ihre Abrechnung daher genau prüfen. Fehlt der CO₂-Anteil, dürfen sie ihre Heizkosten sogar um drei Prozent kürzen. Wer als Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Versorger abgeschlossen hat, muss die Berechnung selber durchführen und den Anteil beim Vermieter einfordern.
Was wird mit dem Geld durch den C02-Preis gemacht?
Kohlendioxid (CO₂) ist ein Treibhausgas, das wesentlich zur Erderwärmung beiträgt. Das belastet nicht nur den Staat und damit die Steuerzahler mit Milliardenbeträgen, sondern bedroht auch weltweit Lebensgrundlagen und Zukunftsperspektiven auf vielfältige Weise. Durch die Bepreisung von CO₂ soll der Ausstoß des Treibhausgases verringert und die Klimaziele in Deutschland erreicht werden. Die Einnahmen aus der CO₂-Abgabe fließen zweckgebunden direkt in den Klima- und Transformationsfonds, welcher Projekte zur Wirtschaftsförderung und zum Klimaschutz finanziert.