Der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Jung fürchtet, dass die Unsicherheit für Kommunen und Bürger in Baden-Württemberg auch nach der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes anhalten wird. „Wir brauchen Klarheit und Sicherheit darüber, ob die vorhandenen Wärmepläne anerkannt werden“, sagte Jung unserer Zeitung. „Klarheit gibt es erst im Herbst, wenn das Wärmeplanungsgesetz vorliegt.“
Der Bund hat der kommunalen Wärmeplanung in seinen Eckpunkten für das Gebäudeenergiegesetz eine zentrale Rolle beigemessen. Erst wenn diese vorliegt, greifen etwa die Regeln für den Heizungstausch oder bestimmte Vorgaben für den Einbau von Gasheizungen. Kommunen sollen im Bundesgesetz bis 2028 für die Wärmeplanung Zeit bekommen. An den Plänen der Kommunen können Bürger zum Beispiel ablesen, ob ihr Wohngebiet an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden soll oder nicht.
Wird Vorreiterrolle des Landes zum Nachteil?
Doch in Baden-Württemberg ist man längst weiter. Das Land hat 104 Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern bereits verpflichtet, bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen, an der Bürgerinnen und Bürger ablesen können, ob sie künftig mit einem Fern- oder Nahwärmeanschluss rechnen können. Laut Landesregierung deckt das etwa die Hälfte der Bevölkerung ab. Darüber hinaus haben viele Kommunen solche Pläne bereits freiwillig gemacht. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) hatte deshalb jüngst in unserer Zeitung gefordert, der Bund solle seine Vorgaben zur Wärmeplanung so ausgestalten, dass sie mit den jetzt erarbeiteten Plänen im Land harmonieren. Auch der baden-württembergische Städtetag hatte Rechtssicherheit gefordert.
Doch wie diese Wärmepläne konkret aussehen sollen, wird nicht im Gebäudeenergiegesetz geregelt, das voraussichtlich Anfang Juli durch den Bundestag geht, sondern im sogenannten Wärmeplanungsgesetz. Den Entwurf dazu will der Bund erst im Sommer beschließen. Bislang heißt es aus dem Bundesbauministerium dazu: „Wärmepläne, die auf landesgesetzlicher Grundlage erstellt wurden oder spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes wirksam werden, sollen nach dem bisherigen Entwurf grundsätzlich wirksam bleiben.“ Gleiches gelte für freiwillig von den Kommunen erstellte Wärmepläne, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen im Wesentlichen entsprächen.
CDU-Politiker sieht Unschärfen im Gesetz
Jung kritisiert indessen weitere Unschärfen: „Bisher ist beispielsweise unklar, wodurch genau die neuen Heizungspflichten ausgelöst werden: Wenn eine Wärmeplanung allgemein vorliegt oder mit dem konkreten Beschluss über ein Wärmenetz?“ Der klimapolitische Sprecher der Unionsfraktion fürchtet, dass die Bundesregierung den Schwarzen Peter am Ende an die Kommunen spielt. „Mit ihrer Wärmeplanung stellen sie die Pflichten für ihre Bürgerinnen und Bürger scharf. Das ist eher Bremse als Anreiz für eine zügige Planung.”
Ähnliche Befürchtungen hat man im Staatsministerium: Ziel müsse grundsätzlich sein, dass der Anreiz für eine frühe Wärmeplanung erhalten bleibt, betont eine Sprecherin. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte jüngst in einem Interview betont, Länder, die bereits eine Wärmeplanung vorschreiben, dürften nicht benachteiligt werden.
CDU-Bundesvize Andreas Jung sieht das Land noch in einem anderen Punkt als Vorreiter. „Der Bund muss die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung fördern, so wie es Baden-Württemberg vorgemacht hat.“ Das Land zahlt den gesetzlich verpflichteten Städten Geld für die Erstellung der Wärmepläne. In Großstädten kommt so ein sechsstelliger Betrag zusammen. Gefördert werden zudem Kommunen, die solche Wärmepläne freiwillig erstellen. „Das Land ist auch da Vorreiter und stilprägend“, lobte Jung.