Das Amtsgericht hat einen Mann verurteilt, der nach eigener Aussage nur einem Prügelopfer helfen wollte. Kurios: die Staatsanwaltschaft forderte zunächst Freispruch, geht jetzt aber gegen den Angeklagten in Berufung.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Ludwigsburg - Das Thema hat einen Nerv getroffen. Selten haben wir derart viele Leserbriefe erhalten wie nach der Veröffentlichung des Texts mit der Titelzeile „Amtsgericht bestraft Helfer“, der sich mit einem Urteil des Ludwigsburger Amtsgerichts befasst – einem, wie die meisten Leser finden, kritikwürdigen Urteil. Auch überregionale Medien griffen die Kontroverse auf. Die Aufregung resultiert daraus, dass eine Richterin Mitte Februar einen jungen Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilte, der im Verlauf einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwar jemanden verletzt hat – aber nach eigener Aussage und den Aussagen mehrerer Zeugen nur deshalb, weil er einem am Boden liegenden Prügelopfer helfen wollte. Das Urteil sei erschütternd, ein Skandal – das schreiben die Leser, und dabei handelt es sich um die gemäßigten Zuschriften. Der Tenor: der Richterspruch unterminiere die Zivilcourage, weil alle Helfer künftig damit rechnen müssten, für ihr Handeln bestraft zu werden.

 

Noch eine Komponente macht aus diesem Verfahren ein äußerst ungewöhnliches: Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Beweisaufnahme einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Inzwischen hat die Behörde entschieden, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Aber nicht zu Gunsten des Angeklagten, sondern zu dessen Ungunsten (siehe Text unten).

Das Gericht sagt: der Mann war nicht Helfer, sondern Täter

Der 22-Jährige selbst hat ebenfalls Berufung eingelegt. Damit ist das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig, und aus diesem Grund äußert sich die Richterin – verständlicherweise – momentan nicht zu der Welle an öffentlicher Kritik. Dennoch nimmt das Amtsgericht jetzt zu dem Verfahren Stellung – und weist alle Vorwürfe zurück. „Natürlich darf jeder eine andere Meinung vertreten“, sagt der Sprecher Ulf Hiestermann. Aber entscheidend sei, dass die Richterin nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt sei, dass der Angeklagte keine Nothilfe geleistet habe. „Das Gericht hat keinen Helfer bestraft. Sondern einen Mann, der vielleicht erst jemandem geholfen, dann aber jemand anderen ins Gesicht geschlagen hat.“

Die Frage nach dem exakten Ablauf der Ereignisse hatte in der Verhandlung viel Raum eingenommen. Im Juni 2015 war es spätnachts vor der Gaststätte Kanone in Ludwigsburg zu einer erst verbalen und dann handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen, am Ende waren zwei Personen schwer verletzt, beide erlitten Kieferbrüche. Zunächst hatte ein stark alkoholisierter Mann einen Jugendlichen niedergeschlagen, der mit Freunden eher zufällig an der Kneipe vorbeigekommen war. Zeugen schilderten, dass sich daraufhin eine Gruppe von Menschen, offenbar Freunde des Schlägers, um das am Boden liegende Opfer postiert habe.

Der Angeklagte betont, er habe nur schlichten wollen

In dieser Situation kommt der Angeklagte ins Spiel. Der 22-Jährige erklärte, er habe den Verletzten gesehen, Angst um dessen Leben gehabt und sei eingeschritten. Er habe die Umherstehenden weggeschubst und das Opfer aus der Gefahrenzone gebracht. Es sei denkbar, dass er dabei jemanden verletzt habe, aber das sei nie seine Absicht gewesen. Mehrere Zeugen, darunter das Opfer und seine Begleiter, bestätigen diese Version. Stimmt sie, hätte der Angeklagte in einer Nothilfesituation agiert und wäre freizusprechen gewesen. So hat die Staatsanwältin die Beweise gewürdigt und daher auf Freispruch plädiert.

Gehört wurden aber auch zwei Zeugen, die anderes schilderten: allen voran der junge Mann, der von dem Angeklagten offensichtlich einen Schlag abbekommen hat und danach mit gebrochenem Kiefer ins Krankenhaus musste. Dieser berichtete, er habe mit der Attacke gegen das erste Opfer, gegen den am Boden Liegenden, nichts zu tun gehabt, sondern die Szene unbeteiligt beobachtet – bis ihm der Angeklagte plötzlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Sein Bruder, der ebenfalls vor Ort war, stützte diese Aussage. Neutrale Zeugen sind indes beide nicht. Sie sind Bekannte jenes Mannes, der die Schlägerei erst angezettelt hatte und dafür in einem separaten Verfahren bereits verurteilt wurde.

Die Richterin glaubt, die Hilfe sei nicht nötig gewesen

Richtungsweisend dafür, dass die Richterin zu einer anderen Einschätzung gelangte als die Verteidigerin und die Staatsanwältin: sie trennte die Ereignisse in zwei voneinander unabhängige Vorgänge und bezweifelte nicht, dass der Angeklagte bei der ersten Attacke couragiert dazwischen gegangen ist. Bestraft hat sie ihn trotzdem: Weil sie überzeugt ist, dass er erst danach, als sich die Situation bereits wieder beruhigt hatte, auf den Unbeteiligten losging. Diese Interpretation zieht zwangsläufig eine Strafe nach sich, denn damit bestand zu diesem Zeitpunkt keine Nothilfesituation mehr. Allerdings nahm sie zu Gunsten des 22-Jährigen an, dass dieser in der Einschätzung der Lage möglicherweise geirrt hat, weshalb sie ihn statt wegen gefährlicher Körperverletzung wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilte: zu dreieinhalb Monaten Gefängnis auf Bewährung.

„Eine Nothilfe ist eine erforderliche und geeignete Handlung, um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren“, sagt Ulf Hiestermann. „Nicht jede Handlung ist dabei gerechtfertigt. Wenn etwa jemand Kirschen in einem Garten klaut, darf man ihn nicht erschießen.“ Die Richterin ging in ihrer Urteilsbegründung noch einen Schritt weiter. Sie argumentierte nicht nur, dass der 22-Jährige bei seiner Hilfsaktion übers Ziel hinaus geschossen sei, sondern geht auch davon aus, dass seine Hilfe gar nicht nötig gewesen sei. Es sei auf Basis der Zeugenaussagen nicht eindeutig, dass der am Boden Liegende wirklich in akuter Gefahr gewesen sei, sagte sie. „Wer couragiert Nothilfe leistet, wird nicht bestraft“, erklärt Hiestermann dazu. Aber in diesem Fall sei der Angeklagte nicht Helfer, sondern Täter.

Der Angeklagte erschien nicht zu Vernehmungen

Als strahlender Held taugt der 22-Jährige vielleicht tatsächlich nicht, als Jugendlicher ist er schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Und einen Fehler hat er ganz sicher gemacht: Im Verlauf der Ermittlungen erschien er zwei Mal nicht zu Anhörungen, was mit dazu führte, dass er mehrere Wochen in Untersuchungshaft genommen wurde. Er sei damals aus Angst nicht zur Polizei gegangen, sagte er vor Gericht. Denn er habe früh realisiert, dass ihm die Beamten nicht glaubten.

Andererseits gibt es Aspekte, die für ihn sprechen und Zweifel am Urteil zulassen. In erster Linie ist dies die Aussage des ersten Opfers, das an diesem Abend ebenfalls schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Der Jugendliche berichtete, er sei nach dem Faustschlag gestürzt und weiter getreten worden. Er jedenfalls wähnte sich in akuter Gefahr – und betonte mehrfach, wie dankbar er dem Angeklagten sei, dass dieser ihm zu Hilfe geeilt sei. Auch seine Freunde schilderten glaubwürdig, der Angeklagte sei beherzt eingeschritten und habe Schlimmeres verhindert.

Welches Motiv soll der 22-Jährige gehabt haben?

Nicht erörtert wurde in der Verhandlung, welches Motiv der 22-Jährige gehabt haben soll, nach dem eigentlichen Geschehen einem Unbeteiligten den Kiefer zu brechen. Die Staatsanwältin fasste es prägnant zusammen: „Insgesamt haben die meisten unbeteiligten Zeugen bestätigt, dass es sich um eine Nothilfe handelte. Nur die beiden Brüder schilderten die Geschehnisse völlig anders, und ich zweifle an der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen.“ Noch deutlicher wurde die Verteidigerin: Die Brüder, die gegen ihren Mandanten ausgesagt haben, hätten bei der ersten Schlägerei mitgemischt, und seien allein schon deswegen wenig glaubwürdig.

„Natürlich kann eine Richterin, wie jeder Mensch, auch irren“, sagt Ulf Hiestermann. „Genau aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.“ In der Regel dauert es mindestens ein halbes Jahr, bis nach einem erstinstanzlichen Urteil die Berufungsverhandlung beginnt. Das Landgericht wird vermutlich zusätzliche Zeugen hören, und es ist denkbar, dass diese die These stützen, dass der Helfer auch Täter war. Ebenso denkbar ist aber, dass am Ende doch ein Freispruch steht.