Helmut Epple aus Weissach Der Dauerquerulant muss jetzt tatsächlich ins Gefängnis

Hat sich immer wieder für Bürgermeisterposten beworben: Helmut Epple. Foto: Simon Granville/ 

Jetzt wird es eng für den Weissacher Helmut Epple: Anfang Februar muss der 65-Jährige ins Gefängnis. Bekannt wurde er als Bürgermeister-Kandidat – und wegen vieler juristischer Auseinandersetzungen.

Die Aufgabe, die Tizian Seidle vor kurzem im Amtsgericht Leonberg hatte, gehört nicht zu den klassischen eines Staatsanwaltes. Doch da die Ladung zum Haftantritt von der Justizvollzugsanstalt Konstanz an Helmut Epple als unzustellbar zurückgekommen war, ergriff Seidle die sich bietende Chance. An dem Tag war Epple wieder mal zu einem Termin am Amtsgericht – und Seidle drückte dem 65-Jährigen die Ladung einfach in die Hand. Epple konnte nicht mehr ausweichen. Er muss, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt, seine eineinhalbjährige Haftstrafe nun Anfang Februar antreten. Epple selbst kommentiert auf Nachfrage unserer Zeitung, dass es immer noch Rechtsmittel gebe.

 

Es ist das vorläufige Ende einer Geschichte mit vielen Kapiteln. Helmut Epple ist längst kein Unbekannter mehr. Im Raum Leonberg, aber auch darüber hinaus, hat er sich einen Namen als „Schwarzer Sheriff“ gemacht, der Menschen im öffentlichen Raum mit vermeintlichem Fehlverhalten konfrontiert. Vielen gilt er als Dauerquerulant. Außerdem hat er bei den Bürgermeisterwahlen in Weissach, Renningen, Rutesheim und Weil der Stadt kandidiert – und teilweise später gegen die Wahlergebnisse geklagt.

Details nennt die Staatsanwaltschaft nicht, sie verweist auf den Persönlichkeitsschutz. Da der Weissacher mittlerweile 65 Jahre alt ist, wird er seine Strafe voraussichtlich in der Außenstelle Singen der JVA Konstanz absitzen dürfen, die als einzige in Deutschland auf Gefangene, die älter als 62 Jahre alt sind, spezialisiert ist.

Pfefferspray im Linienbus versprüht

Das Landgericht Stuttgart hat Epple im November 2020 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. In erster Instanz war er sogar zu einer nicht bewährungsfähigen Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Epple 2015 und 2016 zu Unrecht Pfefferspray eingesetzt hatte, als er Menschen bei seiner Meinung nach rechtswidrigem Verhalten mit seinem Smartphone fotografierte oder filmte – und diese sich dagegen wehrten. Einmal war er zudem mit einem Hundehalter wegen eines nicht angeleinten Vierbeiners in Streit geraten, zweimal am Bahnhof Leonberg mit einem jugendlichen Radfahrer und einer Mutter mit Kind auf einem Elektro-Scooter. Auch in einem Linienbus hatte er Pfefferspray versprüht, als er sich von einem angetrunkenen Mann beleidigt und bedroht fühlte. Mit dem Spray verletzte er sieben Personen.

150 Stunden gemeinnützige Arbeit nicht geleistet

Im Urteil des Landgerichts war Epple auferlegt worden, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Dieser Auflage kam er jedoch trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach, sodass die Bewährung widerrufen wurde und der 65-Jährige die Haftstrafe nunmehr antreten muss.

Es ist nicht die einzige Gefängnisstrafe, die Gerichte gegen den Weissacher in der jüngeren Vergangenheit verhängt haben: Im August des vergangenen Jahres verurteilte das Landgericht Stuttgart den 65-Jährigen zu einer zweimonatigen Haftstrafe ohne Bewährung: wegen Hausfriedensbruchs in den Weissacher Ratsstuben. Epple ging in Revision, doch diese wurde im Dezember als unbegründet verworfen und das Urteil damit ebenfalls rechtskräftig.

Gegen Annäherungsverbot verstoßen?

Und das Amtsgericht Leonberg verurteilte Epple im vergangenen November zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz. Das Urteil steht im Zusammenhang mit einem Annäherungsverbot, das der ehemalige Weissacher Bürgermeister Daniel Töpfer gegen Epple erwirkt hatte. Auch dagegen hat Epple Berufung eingelegt.

In diesem Januar musste Epple dann wegen Hausfriedensbruchs und übler Nachrede am Amtsgericht erscheinen – bei der Gelegenheit überreichte der Staatsanwalt die Ladung zum Haftantritt. Fortgesetzt wird dieser Prozess am 16. Mai – und es ist durchaus wahrscheinlich, dass Helmut Epple dann tatsächlich aus der Haft in den Saal geführt wird.

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