Der 61-jährige mehrfache Bürgermeisterkandidat Helmut Epple muss sich vor dem Amtsgericht unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten.

Leonberg - Prozesse vor dem Amtsgericht sind normalerweise eine kurze Angelegenheit. Die meisten Verfahren sind in ein bis zwei Stunden erledigt, bisweilen stehen bei den Strafrichtern bis zu acht Termine auf der Tagesordnung. Nach den Maßstäben eines Amtsgerichts erreicht das Verfahren, das am Dienstag begonnen hat, fast schon die Dimensionen eines Mammutprozesses: Insgesamt sieben Sitzungstage bis Anfang Juli hat Amtsrichter Thomas Krüger angesetzt, nicht weniger als 41 Zeugen sollen vernommen werden.

 

Es ist auch kein ganz gewöhnlicher Angeklagter, der vor den Schranken des Amtsgerichts steht: Der 61-jährige Helmut Epple ist ein in der Region Leonberg sehr bekannter Mann, er ist bei den Bürgermeisterwahlen in Weissach und in Renningen angetreten, zuletzt im Februar vergangenen Jahres in Rutesheim. Gegen das Wahlergebnis hat er vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt und verloren. Epple ist bei den ganzen Wahlen stets als Mann für mehr Sicherheit aufgetreten, der die Einhaltung von Vorschriften häufig selbst kontrolliert und Verstöße meldet. Es ist aber auch dieses Verhalten, für das er sich nun vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten muss.

Körperverletzung, falsche Verdächtigung, Beleidigung und Missbrauch von Notrufen

Die Anklage listet nicht weniger als 16 Straftaten auf, die Epple zwischen Oktober 2015 und Oktober 2016 begangen haben soll. Die Vorwürfe reichen von gefährlicher Körperverletzung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Missbrauch von Notrufen bis zur Verletzung des Kunsturhebergesetzes. Ausgangspunkt mehrerer Taten war, dass der 61-Jährige mit seinem Smartphone Fotos von – seiner Meinung nach – rechtswidrigem Verhalten gemacht haben soll.

Als sich die Betroffenen dagegen wehrten, sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen, bei denen Epple in vier Fällen Pfefferspray eingesetzt haben soll. Unter anderem soll der Angeklagte moniert haben, dass ein Hundehalter seine Hunde in einem dafür vorgesehenen Bereich nicht angeleint hatte und ein Jugendlicher im Leonberger Bahnhof verbotenerweise mit dem Fahrrad unterwegs war.

Helmut Epple, der in weißem Hemd und blauer Jacke auftrat und zu Beginn gleich einen Befangenheitsantrag gegen Richter Krüger stellte, wies sämtliche Anklagepunkte weit von sich. Ebenso wie bei einem Prozess vor dem Landgericht Stuttgart, bei dem „neun von zehn Anklagepunkten abgeschmettert“ worden seien, wären auch in diesem Prozess die Ermittlungen schlampig geführt worden.

„Es gibt beispielsweise keine Aufzeichnungen der angeblich missbräuchlichen Notrufe mehr“, kritisierte Epple. Er habe meist in Notwehr gehandelt, Zeugen würden seine Version der Ereignisse bestätigen. „Diesmal wird es nicht nur einen 90-prozentigen, sondern einen 100-prozentigen Freispruch geben“, zeigte er sich siegessicher.

Der erste Zeuge kann sich nicht mehr erinnern

Der erste Zeuge, den Helmut Epple im Oktober 2015 in Weissach unvermittelt mit Pfefferspray angegriffen haben soll, konnte sich an die genauen Umstände der Auseinandersetzung nicht mehr erinnern. „Das ist jetzt alles so lange her, ich will einfach meine Ruhe vor diesem Mann“, sagte der 61-jährige Lastwagenfahrer. Eine Polizistin erklärte im Zeugenstand, Helmut Epple habe – sofern nicht unmittelbar Gefahr für Leib oder Leben bestehe – ein Kontaktverbot zum Polizeirevier Leonberg gehabt, da er den Notruf häufig unberechtigterweise in Anspruch genommen habe.

„Deshalb hat er seine Anzeigen oft beim Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Ludwigsburg aufgegeben“, erklärte die Polizistin. Dies soll er auch im November 2015 getan haben, als er sich durch die Schreie und Geräusche eines Mitfahrers in einem Bus belästigt gefühlt habe. Eine Nachfrage der Polizei bei dem Busfahrer habe aber ergeben, dass sich der Mann lediglich mehrfach laut geräuspert und gehustet habe.

Der Prozess, der am ersten Tag teilweise in gereizter Stimmung ablief, wird morgen mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Die Urteilsverkündung ist für den 5. Juli angesetzt.