Musikschulen müssen Lehrerinnen und Lehrer fest anstellen: Ein Urteil des Bundessozialgerichts lässt Unterricht auf Honorarbasis nicht mehr zu. Das führt zu Kostensteigerungen. Esslingen, Aichwald und Ostfildern sind nicht betroffen, aber Filderstadt und einige kleinere Musikschulen.
Ein Gespenst geht um in der Musikschullandschaft – das Gespenst der Scheinselbstständigkeit. Wie es sich gehört, folgt der Gespensterjäger auf dem Fuß in Gestalt der Sozialrechtsprechung. Das Bundessozialgericht fällte im Sommer 2022 das sogenannte Herrenberg-Urteil, dessen Folgewirkungen zwei Jahre später in vollem Gange sind. Im Kern geht es um die Feststellung des Gerichts, dass es innerhalb der Strukturen einer Musikschule mit festen Unterrichtsräumen und -zeiten keine wirkliche Selbstständigkeit der dort arbeitenden Lehrkräfte gebe. Kurz gesagt: Nur die Festanstellung mit Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist rechtlich auf der sicheren Seite. Nicht aber die Unterrichtstätigkeit auf Honorarbasis, wie sie früher weit verbreiteter Usus war und heute vor allem an kleineren Musikschulen noch praktiziert wird. Sie birgt das Risiko, dass von den Sozialversicherungsträgern Nachzahlungen für rückwirkend bis zu vier Jahre eingefordert werden können, erklärt Heinrich Korthöber, Leiter der Geschäftsstelle des Landesverbands der Musikschulen. Da die Musikschulen in diesen Fällen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil tragen müssen – rund 45 Prozent der Honorarsummen –, kommen unter Umständen nicht mehr zu finanzierende Beträge zusammen.