Im August ist ein 15-Jähriger aus Herrenberg bei einem Zeltlager im Schwarzwald von einem Baum erschlagen worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen auch drei Monate später noch auf Hochtouren.

Herrenberg - Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, die den Tod eines 15-Jährigen aus Herrenberg bei einem Zeltlager im Schwarzwald untersucht, laufen auf Hochtouren. Wann mit einem Ergebnis gerechnet werden kann, ist derzeit aber noch unklar. „Wir ermitteln mit Hochdruck“, sagt die Behördenleiterin und Leitende Oberstaatsanwältin Iris Janke.

 

Anfang August hatte eine Jugendgruppe der Herrenberger DLRG Urlaub im Schwarzwald gemacht. In der Nacht auf den 2. August gewitterte und stürmte es heftig. Die Gruppe, zu der 17 Jugendliche und vier Betreuer gehörten, übernachtete auf einem Waldspielplatz in Rickenbach im Kreis Waldshut. Während einige Kinder in einer Schutzhütte schliefen, verbrachten andere die Nacht in Zelten. Gegen 2 Uhr stürzte ein 30 Meter hoher Baum um und begrub eines der Zelte unter sich. Dabei kam der 15-Jährige ums Leben, der darin geschlafen hatte; drei weitere Teilnehmer des Zeltlagers wurden verletzt.

Viele Zeugen befragt

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen übernahm die Ermittlungen und beantragte eine Obduktion. Dabei stellte sich heraus, dass der 15-Jährige an schweren Kopfverletzungen gestorben war. Die DLRG brach das Zeltlager ab und reiste zurück nach Herrenberg, wo die Kinder von einem Notfallseelsorgeteam des Roten Kreuzes betreut wurden.

In den drei Monaten seit dem Unglück hätten viele Zeugen, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche, befragt werden müssen, sagt Iris Janke. Dafür habe ihre Behörde mit der Herrenberger Polizei zusammengearbeitet, um den Zeugen die Fahrt nach Waldshut-Tiengen zu ersparen. Trotzdem habe dies viel Zeit in Anspruch genommen, so Janke. Auch mehrere Gutachten von Sachverständigen seien zu diesem Fall angefertigt worden. Diese müssten nun bewertet werden.

Sollte es nach Abschluss der Ermittlungen zu einer Anklageerhebung kommen, stünde der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum, so Janke. Geklärt werden müsse, ob eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei den Organisatoren vorliege. „Das kann im Moment aber noch nicht abschließend gesagt werden“, betont die Behördenleiterin aus Waldshut-Tiengen.