Die Stadt hat sich dem Klimaschutz verschrieben und will die Bürger vor CO2 schützen. Nun will sie vor das höchste deutsche Verwaltungsgericht ziehen.

Herrenberg - Die Stadt Herrenberg hat sich den Klimaschutz auf die Fahnden geschrieben – deshalb möchte sie seit Jahren auch den

 

Emissionen im Asphaltwerk Morof im Teilort Haslach einen Riegel vorschieben. Vor Gericht ist sie bisher gescheitert. Nun will sie die letzte Instanz bemühen und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Der Beschluss dazu soll in der Gemeinderatssitzung in der nächsten Woche fallen.

Bebauungsplan bezieht Grenzwerte für Lärm und CO2 ein

Die Stadt hat einen Bebauungsplan für das Gebiet aufgestellt, in dem sich neben dem Asphaltwerk auch der Steinbruch Plapphalde befindet. In dem Plan sind sowohl Grenzwerte für den Lärm, als auch für den CO2-Ausstoß festgelegt worden, weshalb der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan nicht anerkannt hatte. „Das Gericht war der Auffassung, dass einer Kommune die Festlegung vom Emissionsgrenzwerten nicht zustehe“, erläutert Thomas Deines, der Haslacher Ortschaftsrat und Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Herrenberger Gemeinderat, der sich jüngst mit der Angelegenheit in einer gemeinsamen Sitzung des Technischen Ausschusses und des Ortschaftsrates Haslach befasste. „Wenn das ein Gericht in Deutschland zulassen würde, wäre das ein Novum und Politikum zugleich“, meint Deines. Schließlich gebe es in Deutschland noch etwa 300 weitere Asphaltwerke, die CO2 in die Luft blasen. Der Grenzwert für den Jahresdurchschnitt der Emission liegt nach Angaben der Stadt Herrenberg bei 21,5 Kilogramm CO2 pro Tonne Asphalt.

„Wir sind deutlich unterhalb dieses zulässigen Grenzwertes“, sagt Benjamin Jones, der Betriebsleiter von Morof, „wir haben noch einige Luft nach oben.“ Wie hoch der Kohlendioxid-Ausstoß des Betriebs ist, sagt er jedoch nicht. Das sei ein Betriebsgeheimnis. Die anderen Asphaltwerke könnten an Hand des Wertes auf die Produktion schließen, über die Jones ebenfalls keine Angaben macht.

Firma prüft Ansprüche auf Schadenersatz

Laut Jones wird das CO2 aber regelmäßig vom Landratsamt Böblingen kontrolliert. „Andere Asphaltwerke in Deutschland verwenden zur Befeuerung der Anlage Braunkohle. Wir nicht,“ erklärt Jones. Bei den Gas- und Ölpreisen ist das für Morof ein Wettbewerbsnachteil. Morof sieht bisher davon ab, weil „die Sache mit dem Bebauungsplan noch in der Schwebe ist“, erklärt Jones. Selbst wenn bei der Verwendung von Braunkohle der Grenzwert immer noch eingehalten werden könne. Die Firma prüfe derzeit Ansprüche auf Schadenersatz, die sie möglicherweise bei der Stadt geltend mache.

Die Kommunalpolitiker kann das wenig schrecken. Sie haben in der gemeinsamen Sitzung einstimmig beschlossen, gegen das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofes Beschwerde einzulegen, weil es eine Revision des Urteils nicht zugelassen hatte. „Wir müssen danach natürlich abwarten, ob der Beschwerde stattgegeben wird und wir dann das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten können“, erklärt der Herrenberger Oberbürgermeister Thomas Sprißler. Er sieht Chancen für die Zulassung der Revision, weil der Verwaltungsgerichtshof auch die unzureichende Bekanntmachung des Bebauungsplans als einen Grund für die Ablehnung genannt habe. „Dies haben wir nachgeholt“, sagt Sprißler. Die Kosten für die Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision beziffert er auf rund 2000 Euro.

Lärm vom Steinbruch und Schotterwerk

Die Stadt möchte zudem die Anwohner des Steinbruchs und des Schotterwerks Böttinger in der Plapphalde unweit des Asphaltwerks vor Lärm schützen. Betroffen seien rund 3000 Bürger in den nahe gelegenen Wohngebieten, weiß der Stadtrat Deines. Drei Gebäude am Steinbruch hätten wegen des Lärms geräumt werden müssen.