Raus aus dem Gefängnis, rein ins Gefängnis: ein 17-Jähriger ist nicht zu bremsen. Dafür muss er ins Gefängnis.

Herrenberg - Adrian V. (alle Namen geändert) war noch nicht einmal vier Wochen auf freiem Fuß, als er erneut zuschlug. Mit 15 war er zu einer Haftstrafe verurteilt worden, hatte diese abgesessen. Trotzdem war er weiter auf Krawall gebürstet. Am 13. April, drei Wochen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, konnte er sich wieder einmal nicht bremsen. Gemeinsam mit einem Freund zog der junge Herrenberger durch die Straßen seiner Stadt. Drei junge Leute, unterwegs vom Jugendhaus zum Bahnhof, waren ihre zufälligen Opfer. Weil diese keine Zigarette hatten, schlugen und traten Adrian und sein Kumpel auf die zwei Jungen und das Mädchen ein.

 

Urteil: Zwei Jahre, drei Monate Gefängnis

Für diese und zwei weitere Straftaten wurde er am Dienstag am Böblinger Amtsgericht erneut zu Gefängnis verurteilt. Zwei Jahre und drei Monate lautete das Urteil. Ein mitangeklagter Kumpel, Marian. S., der bei einer der Prügelattacken dabei gewesen war, erhielt ein Jahr auf Bewährung.

Neun Tage nach der ersten Attacke wurde Adrian V. erneut auffällig. Im Parkhaus am Herrenberger Bahnhof bedrängte er gemeinsam mit dem 20 Jahre alten Marian S. einen Jugendlichen. Marian war sauer auf diesen, hatte doch die Polizei das Handy dieses Jungen konfisziert und darauf Hinweise auf Marian gefunden, der sich in der Drogenszene bewegt. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten dann 50 Gramm Marihuana bei dem 20-Jährigen. Den Verlust dieser Drogen wollte er von dem aus seiner Sicht Verursacher der Beschlagnahme ersetzt bekommen.

Vor allem Adrian schlug und trat zu – und das ziemlich brutal. Zahlreiche Prellungen und Schürfwunden im Gesicht und am Oberkörper fügte er seinem Opfer zu. „Du hast zwei Tage Zeit, mir die 500 Euro zu besorgen“, drohte Marian. Dass es nicht noch schlimmer wurde, ist dem beherzten Eingreifen eines Passanten zu verdanken. Dieser ging dazwischen, ließ sich auch nicht von Adrian V. einschüchtern, der sich bedrohlich vor ihm aufbaute. Das Opfer konnte entkommen, eine Goldkette nahm ihm Adrian aber ab, ebenso 30 Euro aus seinem Geldbeutel.

Ein falscher Blick genügt - und Adrian schlägt zu

Im Juni schlug Adrian V. wieder zu – völlig grundlos. Ein Jugendlicher, der ihm entgegenkam, war das Zufallsopfer. Sein Blick gefiel Adrian V. nicht. Das reichte, um den Jungen mit Schlägen zu malträtieren.

Ziemlich ratlos waren der Vorsitzende Richter Ralf Rose und die beiden Schöffen angesichts der Taten des 17-jährigen Adrian V. „Sein Problem ist sein Aggressionspotenzial“, sagte der Jugendgerichthelfer. „Er kann seine Impulse nicht steuern. Daran muss er arbeiten.“ Das sah auch der Richter so. Knapp zweieinhalb Jahre hat Adrian V. dafür nun Zeit.

Er will diese nach eigener Aussage nutzen, in der Jugendstrafanstalt Adelsheim den Hauptschulabschluss nachzuholen. Auch sein Alkoholproblem wolle er angehen. Glimpflich ging die Verhandlung für den 20 Jahre alten Marian S. aus. Auch er hat Vorstrafen, aber nur für kleinere Delikte. Zudem hat er einen Arbeitsplatz. Deshalb sei seine Prognose günstig, urteilten die Richter.

Ins Gefängnis muss er nicht, seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings machte das Gericht ihm zur Auflage, zur Suchtberatung zu gehen, um seinen Drogenkonsum in den Griff zu bekommen. Zudem muss er 600 Euro an die Lebenshilfe zahlen. Ihn erwartet ein weiterer Prozess wegen des Besitzes vom Marihuana. Der Richter kündigte an: „In dieser Verhandlung werde ich einen Urintest anordnen.“ Deshalb sein Rat: „Stoppen Sie sofort den Drogenkonsum. Dann sind Sie clean. Das wirkt sich gut bei Gericht aus.“