Im Folgenden stellen wir einige der Regeln dar, die Organisationen bei der Antragstellung beachten müssen.

Stuttgart - Im Folgenden stellen wir einige der Regeln dar, die Organisationen bei der Antragstellung beachten müssen. Die ausführlichen Antragsregeln erhalten Mitarbeiter der Organisationen über ihren internen Ansprechpartner oder über "Hilfe für den Nachbarn".

 

 - Allgemeines: Ein Antrag bei "Hilfe für den Nachbarn" muss auf dem Musterformular des Vereins gestellt – das Formular ist bei den antragsberechtigten Organisationen vorrätig oder kann per E-Mail an stz-hilfe@stz.zgs.de angefordert werden.

Ein Antrag kann zu jeder Jahreszeit gestellt werden, auch wenn es sich um eine Weihnachtsaktion handelt. Der Verein versucht, die Gelder so zu strecken, dass sie in der Regel bis zum Beginn einer neuen Spendensaison reichen.

Es gelten folgende Prinzipien:

- Prinzip der Nachrangigkeit: "Hilfe für den Nachbarn e.V." kann nur dann helfen, wenn alle anderen staatlichen und kommunalen Hilfen ausgeschöpft sind.

- Wohnortprinzip: Anträge können nur für Not leidende Menschen gestellt werden, deren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Stuttgart oder der Region liegt. Zur Region Stuttgart gehören: die Landeshauptstadt Stuttgart, der Rems-Murr-Kreis sowie die Landkreise Ludwigsburg, Göppingen, Esslingen und Böblingen.

- Keine Anonymität: Eine Anonymität der Antragsteller ist nicht möglich, alle Anträge müssen den wirklichen Namen des Klienten enthalten. Die persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

- Kostenvoranschläge: Allen Anträgen müssen Kostenvoranschläge oder Kopien von Rechnungen beiliegen.

- Kostenaufstellung: Sollten Sie mehr als einen Gegenstand/eine Dienstleistung beantragen, bitten wir um eine formlose Aufstellung.

- Anträge aus folgenden Bereichen können wir leider nicht bewilligen:

> Gebühren und Kautionen, wie Geldstrafen, Anwaltskosten, Passgebühren, Maklergebühren und Mietkautionen

> Reisekosten, wie Erholungsurlaub oder auch Begleitfahrten zu Beerdigungen im In- und Ausland.

> Beerdigungskosten; Überführungen ins Ausland

> Kosten für privates Auto oder Motorrad, wie Reparaturen oder Versicherungen

> privat genutzte Computer

> Monats- oder Jahrestickets für den öffentlichen Nahverkehr. Bei Aus- oder Fortbildung kann eventuell eine Ausnahme beantragt werden.

> Handy- und Internetgebühren

> Führerscheinkosten. Die Kosten für die (Wieder-)Erlangung eines Führerscheins übernehmen wir nur, wenn dadurch ein Arbeitsplatz schriftlich in Aussicht gestellt worden ist.

Projekte: Ziel von "Hilfe für den Nachbarn" ist es, bedürftigen Menschen direkt zu helfen. Wenn am Ende der Spendensaison noch Gelder übrig sind, fördern wir aber in Einzelfällen auch Projekte. Eine Entscheidung über die Projektanträge fällt in der Regel erst im Spätsommer (August/September). Ihre Projektanträge können Sie aber jederzeit einreichen.

Unser wichtigstes Prinzip ist nach wie vor, dass wir unkompliziert, unbürokratisch und ohne große Formalitäten helfen wollen. Bitte suchen Sie deshalb in Zweifelsfällen das direkte Gespräch mit uns.

Für Rückfragen:
Gerda Müller (Sekretariat), Telefonnummer 0711 / 7205 – 1311
Sybille Neth (Geschäftsführerin), Telefonnummer 07 11 / 72 05 – 8901