Die Mutter würde gerne mit ihren Kindern an einer Freizeit des Elternseminars teilnehmen. Für ihr behindertes Kind fallen dafür Kosten für eine Pflegeperson an.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - In der Küche von Frau S. ist es zugig und kalt, denn seit einem Jahr lässt sich das Fenster nicht mehr schließen. Sie hat den Fensterflügel in gekippter Stellung mit Paketklebeband fixiert, damit er nicht in die Spüle fällt. „Der Vermieter macht einfach nichts“, klagt sie.

 

Frau S. lebt mit ihren beiden Kindern in der tristen Wohnung. Das ältere Kind ist schwer behindert. Es war ein Frühchen und zog sich in der Klinik eine Infektion zu. In der Folge musste das Baby zweimal eine Gehirnoperation überstehen. Heute besucht es eine Schule für behinderte Kinder. Es kann nicht sprechen und verständigt sich durch Laute. Essen kann das Kind nur pürierte Nahrung. Es wird nie gehen können, sondern ist auf den Rollstuhl angewiesen. Deshalb gibt es auch keine Teppiche, die für Gemütlichkeit in der Wohnung sorgen könnten.

Die Gewalt hat ein Ende

Frau S. ist am Ende ihrer Kräfte. Nicht wegen der Kinder, die sie über alles liebt, sondern wegen des jahrelangen Martyriums durch ihren Ex-Partner. Vor kurzem ist er verunglückt und sie weiß nicht, ob er noch lebt. Sie sagt das ohne Regung, denn der Mann hat sie drangsaliert, geschlagen, gedemütigt, das Pflegegeld für das ältere Kind verprasst und seine Verwandtschaft auf sie gehetzt, sodass sie keinen Schritt unkontrolliert machen konnte. „Das ältere Kind wollte er für eine Organspende verkaufen“, flüstert sie. Als das jüngere Kind acht Wochen alt war, flüchtete sie in ein Frauenhaus. Das Gericht sprach ein Näherungsverbot gegen den Mann aus und Frau S. kehrte mit den Kindern zurück. „Er kam trotzdem“, erzählt sie. Die Kinder hatten große Angst vor ihm und sie malt sich die schlimmsten Dinge aus, die er ihnen angetan haben könnte.

Kind braucht eine Pflegekraft

Früher hat Frau S. als Kosmetikerin gearbeitet, später in einem Hotel im Service. Heute lebt sie von den Leistungen des Jobcenters und dem Pflegegeld. Sie würde gerne mit den Kindern an einer Freizeit des Elternseminars teilnehmen. Für das behinderte Kind fallen dafür 1000 Euro Kosten für die Betreuung am Ferienort an. Die kann Frau S. nicht aufbringen .

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.