Beim Spendenprojekt „Hilfe für den Nachbarn“ geht es unter anderem um eine junge Frau, die viel mitgemacht und dennoch nie ihr Ziel aus den Augen verloren hat. Sie will studieren, doch da gibt es noch eine Hürde.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Die junge Frau B. hat Elan und lässt sich nicht unterkriegen. Dabei hat die Jugendliche schwere Zeiten hinter sich, aber sie blieb ihren Zielen treu und hat bei allen Schwierigkeiten einen langen Atem bewiesen. „Unsere Mutter hatte in ihrer Kindheit und ihrer Jugend viel Gewalt erlebt und traumatische Erfahrungen gemacht“, berichtet sie. Das hatte die Mutter nie verarbeitet und war ihren Kindern gegenüber deshalb auch keine verlässliche Vertrauensperson. Sie trank und war völlig unberechenbar mit ihren Wutausbrüchen. „Mich hat sie immer wieder rausgeschmissen. Auch in der Nacht“, berichtet die Tochter. „Dann stand ich da und wusste nicht, wohin.“

 

Zwischendurch lebten die Kinder im Heim, dann kehrten sie wieder zur Mutter zurück. An den Wochenenden waren sie oft beim Vater, zu dem sie ein inniges Verhältnis hatten. Als Frau B. gerade in die Pubertät gekommen war, verstarb er. Besonders für sie war dies ein sehr herber Verlust, weil er für das Mädchen der ruhende Pol in ihrem Leben gewesen war.

Dauerstress zu Hause

Als sie volljährig wurde, beschloss Frau B., dass sie nicht länger der Spielball der Launen ihrer Mutter sein wollte, denn sie ist ehrgeizig und merkte, dass ihre schulischen Leistungen unter dem häuslichen Dauerstress litten. Sie wandte sich an eine Jugendhilfeorganisation und lebt seit einiger Zeit dort in einem geschützten Rahmen, in dem sie betreut wird und ihre eigenen traumatischen Erlebnisse so verarbeiten lernt.

In Sommer bestand sie das Abitur und hat gleich darauf ein Fernstudium im Bereich Wirtschaft begonnen. Dafür hat sie sehr gute Chancen auf eine spätere Anstellung, denn Frau B. ist zweisprachig. „Ich habe mich auch an staatlichen Universitäten beworben“, berichtet sie. In der näheren Umgebung bekam sie jedoch keinen Studienplatz, dafür einen, der mehrere Hundert Kilometer entfernt ist. Damit wäre die erfolgreiche Betreuung in der Jugendhilfeorganisation hinfällig geworden.

Start an der Fernuni

„Ich wollte aber keine Zeit verlieren und nicht ein Jahr verbummeln. Deshalb habe ich mich für das Fernstudium entschieden und hoffe, dass ich nach dem ersten Semester an eine Hochschule in der Nähe wechseln kann“, so schildert die junge Frau ihre Pläne. Für das Fernstudium, das an den staatlichen Unis anerkannt wird, muss sie jedoch eine hohe Studiengebühr aufbringen, die ihre Möglichkeiten übersteigen. Auch die Mutter kann ihr finanziell nicht helfen. Die Gebühren für eine staatliche Universität oder Hochschule würde das Jugendamt übernehmen, nicht aber in ihrem Fall. Würde sie neben dem Studium jobben, um ihre finanzielle Lage aufzubessern, müsste sie 75 Prozent ihres Verdienstes an das Jugendamt abgeben. 2019 wird sich aufgrund ihres Alters ihre wirtschaftliche Situation verbessern, dann erhält sie keine Leistungen der Jugendhilfe mehr, stattdessen bekommt sie ihre Halbwaisenrente ausbezahlt und sie kann Ausbildungsbeihilfe beantragen.

Fall 20: Der Ex-Mann hinterlässt viele Schulden

Die älteren Kinder von Frau M. sind erwachsen und ausgezogen. Mit ihrem jüngsten Kind bewohnt sie eine Zweizimmerwohnung. Nach der Scheidung hatte sie es fast geschafft, sich eine neue Existenz aufzubauen, doch dann machte ihr eine chronische Krankheit einen Strich durch die Rechnung. Seither hadert sie mit ihrem Schicksal, hat aber wieder Mut gefasst und sich im Gesundheitsbereich weitergebildet. Gerade ist sie dabei, sich selbstständig zu machen. Allerdings ist der Verdienst noch gering und Frau M. erhält zusätzlich Leistungen vom Jobcenter.

Der Händler wäre kulant

Nach ihrer Scheidung blieb sie auf 25 000 Euro Schulden sitzen, die ihr Ex-Mann verursacht hatte. Durch einen Vergleich konnte sie schuldenfrei leben. Allerdings wurde dabei der Posten für einen Videorekorder von 600 Euro vergessen. Mit Mahngebühren und Zinsen müsste Frau M. jetzt fast 1800 Euro bezahlen. Der Händler würde einem Vergleich zustimmen und mit dem ursprünglichen Betrag von 600 Euro wäre Frau M. schuldenfrei. Die Summe kann sie alleine jedoch nicht aufbringen.

Hier geht es zur Spendenaktion „Hilfe für den Nachbarn“.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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