Frau E. ist engagiert sich sehr dafür, dass ihr Kind trotz einiger gesundheitlicher Probleme in der Schule vorankommt. Damit ihr Kind mit dem Korsett nachts überhaupt schlafen kann, hat Frau E. ihm ihr Bett überlassen und versucht mit Kissen die Druckstellen abzumildern.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Fall 20: Auf die Erziehung und die Bildung ihres Kindes verwendet Frau E. viel Energie, denn der Teenager hat gesundheitliche Probleme und kann sich in der Schule schlecht konzentrieren. Frau E. ist Mitte vierzig und arbeitet deshalb nicht mehr in ihren erlernten Beruf, sondern hat einen Minijob. Sie lebt von Arbeitslosengeld II. Von ihren Verdienst darf sie nur 100 Euro behalten. Der Rest wird vom Jobcenter verrechnet. „Aber ich könnte niemals nur zuhause sitzen“, sagt die sie. Mehrere Jahre nach der Scheidung von ihrem Mann hat sie durch einen Rechtsstreit erreicht, dass er Unterhalt bezahlen muss. „Aber an unserer finanziellen Lage hat sich dadurch nichts verbessert“, rechnet sie vor.

 

Der Ehemann ließ Frau und Kind sitzen

Der Exmann hinterließ ihr einen Berg Schulden und ließ sie mit dem Kind sitzen. „Mein Auto hat er kaputt gemacht und das Mobiliar“, erzählt sie. Er verabschiedetet sich afu Nimmerwiedersehen. Nur durch ihre Beharrlichkeit machte sie ihn schließlich ausfindig. „Meine ganzen Probleme kommen davon, dass ich damals den falschen Mann geheiratet habe“, sagt sie bitter. Das Kind war noch klein, als sich die Eltern trennten. Bis zur Einschulung war es unauffällig. Dann begann die Konzentrationsschwäche, die sich schon in der Grundschule in schlechten Noten niederschlug. Deshalb war Frau E. regelmäßig mit ihrem Kind beim Ergotherapeuten, um durch gezielte Übungen Wahrnehmung und Konzentration zu schärfen. Nach einem Schulwechsel haben sich die Leistungen gebessert.

Auf der anderen Seite kam eine neue Problematik hinzu, denn bei dem Teenager wurde eine Skoliose diagnostiziert. Dabei weicht die Wirbelsäule von ihrer natürlichen S-Form ab. Oft tritt dies in der Pubertät auf. Im Fall des Kindes von Frau E. ist die Erkrankung so ausgeprägt, dass das Kind ein spezielles Korsett tragen muss.

Die Krankenkasse zahlt nicht alles

Glücklicherweise übernahm die Krankenkasse dafür alle Kosten. Nicht aber für die aufwendige kieferorthopädische Behandlung. Hier fallen immer wieder Kosten an, die die Kasse nicht übernimmt. Zum Beispiel für ein spezielles Röntgenbild, das für die Fortsetzung der Behandlung notwendig ist. Außerdem muss Frau E. 20 Prozent der Gesamtkosten in Raten selbst bezahlen. Das Geld bekommt sie nach Ende der Behandlung zwar wieder, aber „das hilft im Augenblick wenig, denn in meiner Situation sind diese Beträge schon viel“, sagt sie.

Damit ihr Kind mit dem Korsett nachts überhaupt schlafen kann, hat Frau E. ihm ihr Bett überlassen und versucht mit Kissen die Druckstellen abzumildern. Sie selbst schläft auf einer Matratze im Wohnzimmer. Frau E. benötigt deshalb jetzt ein Schlafsofa und das Kind braucht für die Schule einen PC.

Der Rentner benötigt ein Seniorenticket

21 Herr J. ist leicht gehbehindert. Er besitzt jedoch keinen Behindertenausweis. In der Nähe seiner Wohnung in einem Ortsteil von Esslingen gibt es keine Einkaufsmöglichkeiten, die er zu Fuß erreichen könnte. Deshalb muss der Rentner Ende siebzig seine Besorgungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erledigen. Seine Rente ist jedoch so gering, dass er aufstockend Grundsicherung erhält. Die Fahrt mit Bahn und Bus kann er sich nicht leisten. Die Diakonie bittet für ihn um eine Spende, damit er sich ein Seniorenticket für 528 Euro kaufen kann und sich selbstständig versorgen kann.

Für einen Kinderwagen reicht das Geld nicht

22Das Glück kam spät. Frau G. hat eine gescheiterte Ehe hinter sich und einen neuen Partner gefunden. Von ihm erwartet sie jetzt ein lang ersehntes Kind. Ihr Partner ist berufstätig, muss aber von seinem geringen Gehalt Unterhalt für ein Kind aus erster Ehe bezahlen. Frau G. war – solange es ihre Schwangerschaft zuließ – im Einzelhandel berufstätig.

Schulden durch ein Begräbnis

Sie hat Schulden durch einen Todesfall in ihrer Familie. Dafür muss sie die Beerdigungskosten in Raten abzahlen. Einen Zuschuss über die Bundesstiftung Mutter und Kind erhalten die werdenden Eltern für die Erstausstattung nicht, weil sie knapp über der Einkommensgrenze liegen. Frau E. hat schon einiges für ihr Kind angeschafft. Es fehlen noch ein Kinderwagen und ein Bettchen. Dafür benötigt sie eine finanzielle Unterstützung.

Hilfe für den Nachbarn

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