Lokales: Sybille Neth (sne)

 

36Herr A. ist mit Mitte vierzig schon so schwer an Alzheimer Demenz erkrankt, dass er in einem Pflegeheim unter gebracht ist und seine Frau und die Kinder im schulpflichtigen Alter nicht mehr erkennt. Frau A. arbeitet Teilzeit. Kürzlich wurden die Sozialhilfeleistungen für ihren kranken Mann neu berechnet und sie muss jetzt 1022 Euro nachzahlen. Das jüngere der Kinder leidet seit drei Jahren an Epilepsie und zeigt auch wegen der schwierigen Situation durch den kranken Vater Verhaltensauffälligkeiten.

Frau A. verdient den Lebensunterhalt

Frau A. kann durch ihre Arbeit den Lebensunterhalt für sich und die Kinder bestreiten. Für die Fahrten zur Arbeit, ins Pflegeheim sowie zu den Arztterminen mit dem jüngeren Kind benötigt sie ein Auto. Vor kurzem ging ihre Waschmaschine kaputt. Eine neue kann sie nicht finanzieren, ebenso wenig wie die Nachzahlung für das Pflegeheim.

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